Hallo Leute,
ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag, befinde mich aber immer noch in der Probezeit und arbeite insgesamt schon seit knapp 2 Jahren in Luxemburg(darf diese überhaupt 6 Monate dauern, oder nur 3)?
Bei meinem Arbeitgeber stehen bald Kündigungen an und ich denke, dass ich davon betroffen sein werde. Noch wohne ich in der Bundesrepublik, möchte aber bald nach Luxemburg ziehen und dort auch meinen 1. Wohnsitz anmelden (und zwar bevor einer eventuellen Kündigung). Bekäme ich dann Arbeitslosenhilfe in Luxemburg, bzw. die sog. Wiedereingliederungshilfe (also eine Art Kombilohn)?
Oder stellen sich die Herrschaften vom Arbeitsamt auf den Standpunkt, dass mein Umzug nach Luxemburg zu kurzfristig erfolgt sei?
Viele Grüße,
Christoph