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SP95 fällt in Luxemburg wieder unter 1,45 €/l
Forum / Arbeitswelt

Arbeitslosengeld  

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Manni
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12 Jahren  ago  

Demnächst werde ich als Grenzgänger arbeitslos sein 😥 Aber glücklicherweise gibt es ja Arbeitslosengeld :bigsmile: Kann mir jemand die Berechnungsmethode näherbringen, in D fließt die Lohnsteuerklasse mit ein; wie ist das bei Grenzgängern?


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12 Jahren  ago  

Dein ALG1 wird nach deutschem Recht berechnet.

Dein Lu Brutto wird mit deutschen Abgaben belegt, das daraus resultierende Netto ist die Basis für das ALG1.

Berechnung: http://de.wikipedia.org/wiki/ALG1 Rechtslage: http://www.euroluxembourg.lu/2_Arbeitslos/index02.html

pi * Daumenwert ca 50% vom letzten Netto.


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12 Jahren  ago  

oder auch hier:

http://www.brutto-netto-rechner.info/arbeitslosengeld-I-rechner.php

Aber: auf jeden Fall die deutsche Beitragsbemessungsgrenze beachten. Das höchste ALG bei Steuerklasse 1 ohne Kind beträgt in D 1740 Euro!


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12 Jahren  ago  

machen wir mal ein anderes Beispiel

2200 Euro brutto in Lu Familienstand ledig keine Kinder 1801 Euro netto in Lu

daraus resultieren: ALG 1 856 Euro in D

der pi mal Daumen Wert von 50% liegt für sehr viele Jobs in Lu nicht schlecht.

Ach da war doch noch was, Lu muss das delta zwischen dem zu zahlenden ALG in Lu und dem niedrigeren ALG in D nach Deutschland überweisen, allerdings bekommt der Arbeitslose davon keinen einzigen Cent.


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Hanna1
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12 Jahren  ago  

@info "Ach da war doch noch was, Lu muss das delta zwischen dem zu zahlenden ALG in Lu und dem niedrigeren ALG in D nach Deutschland überweisen, allerdings bekommt der Arbeitslose davon keinen einzigen Cent."

Woher weisst Du das? Genau diese Frage habe ich mir schon mehrmals gestellt. Wenn es wirklich so ist, wäre das ja skandalös! Wohin genau muss Lu diese Differenz überweisen und was macht der dt. Staat damit? Letztendlich sind es Steuergelder aus Luxemburg (auch von Grenzgängern), über deren Verwendung keine Rechenschaft abgelegt wird!!!


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12 Jahren  ago  

Das ist überhaupt nicht skandalös. Es gibt schon seit Jahren eine EU-Richtlinie, die bestimmt, dass ein AG in dem Land ALG bekommen muss, in dem er gearbeitet hat. Das will L aber nicht zahlen. Also hat die EU in ihrer grenzenlosen Weisheit beschlossen, dass D weiterhin für die arbeitslosen GG das ALG zahlen muss - aber Luxembourg muss in den ersten drei Monaten dieses Geld voll an D zurückzahlen.

Eigentlich müsste L das ALG für einen arbeitslosen GG in den ersten 12 Monaten voll zahlen, alles andere ist Staatssubventionierung der umliegenden Staaten an L.


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12 Jahren  ago  

Hann1: Woher weisst Du das? Genau diese Frage habe ich mir schon mehrmals gestellt. Wenn es wirklich so ist, wäre das ja skandalös! Wohin genau muss Lu diese Differenz überweisen und was macht der dt. Staat damit? Letztendlich sind es Steuergelder aus Luxemburg (auch von Grenzgängern), über deren Verwendung keine Rechenschaft abgelegt wird!!![/quote]

Von dieser page: "Der Minister führt aus, dass sich ab dem 1. Mai 2010 nichts für den in Luxemburg arbeitslos gewordenen Grenzgänger als solchen ändern wird. Er oder sie muss sich weiterhin bei der zuständigen Arbeitsverwaltung des Wohnsitzlandes arbeitslos melden, und hat dort auch Anspruch auf Leistungen. Ab dem 1. Mai 2010 muss Luxemburg jedoch der Arbeitsverwaltung des Wohnsitzlandes die während der ersten drei Monate an den arbeitslosen Grenzgänger gezahlten Leistungen in voller Höhe zurückerstatten. "

Warum kommen die auf 3Monate? Ganz einfach, einfach mal nachrechnen wie lange das ALG1 läuft und das delta ausrechnen.

Aber um es klar zu formulieren - Luxembourg hat sich ein Sonderrecht rausgehandelt um besser weg zu kommen - nach EU Vorgabe müsste Lu eigentlich für uns gerade stehen.


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Manni
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12 Jahren  ago  

Ich hätte es doch gerne etwas genauer: die deutsche Unterscheidung der Steuerklassen bei Verheirateten 3, 4 oder 5 gibt es in Lux nicht, welche Steuerklasse wird dann bei der Berechnung angewendet? Wer weiß Bescheid?


Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

Mache einen Termin beim Arbeitsamt und die werden Dir genau sagen, was Du bekommst. Das ganze mutmassen hier bringt doch nichts; ist in jedem Einzelfall anders. Ich kenne einige Grenzgänger, die arbeitslos wurde und da gibt es schon Unterschiede. Also auf zum Arbeitsamt und dann hast Du es "genauer"!:cool:


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bigsam76
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12 Jahren  ago  

Hallo. Ich war seit 19.07.2012 arbeitslos, habe aber am 13.08.2012 eine neue Stelle begonnen. In der Zwischenzeit hatte ich Arbeitslosengeld in D beantragt, welches mir ja auch für den Zeitraum zusteht. Heute flatterte mir dann ein Ablehnungsbescheid ins Haus mit der Begründung "Sie sind in den letzten 2 Jahren vor dem 19. Juli 2012 weniger als 12 Monate versicherungspflichtig gewesen und haben die Anwartschaftszeit nicht erfüllt (§ 142 und § 143 SGB III)". Ich habe ununterbrochen seit 9,5 Jahren in Lux. gearbeitet. Was soll das?? Hat jemand sowas schon mal erlebt??


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12 Jahren  ago  

to bigsam76

Das kenne ich nur aus einem Thema - Antrag falsch ausgefüllt. Termin beim Arbeitsamt machen und zwar schnell.


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bigsam76
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12 Jahren  ago  

Hier die Auflösung. Der Antrag war korrekt ausgefüllt. Es hat nur noch das Formular PD U1 gefehlt. Das habe ich letzte Woche nachgereicht und siehe da jetzt gibt's auch Kohle :bigsmile:


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Juergen1964
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12 Jahren  ago  

Hallo, für alle die es ähnlich ergeht wie bigsam76.

1. Formular E 301 vom ehemaligen Arbeitgeber ausfüllen ( 2-zweiseitig kann man im Internet runter laden)lassen Unter: http://www.guichet.public.lu/de/citoyens/sante-social/chomage/indemnite-chomage/indemnite-chomage-frontalier/index.html 2. Dieses Formular bei ADEM ( Lux. Arbeitsamt) abgeben, dort wird Dir dann das Formular PD U1 ausgefüllt 3. Mit Formular geht dann zum Deutschen Arbeitsamt und stellstt Dein Antrag auf Arbeitslosengeld. Gruss Jürgen