Hallöchen^^
Habe mal ne Frage:
Wenn ein Luxemburger arbeitslos wird weil z.B. sein Zeitvertrag ausläuft, hat er denn Anspruch auf arbeitslosengeld oder hat er keins?? Und wie sieht das als Grenzgänger aus??
Danke schonmal
Grüße Torf
Hallöchen^^
Habe mal ne Frage:
Wenn ein Luxemburger arbeitslos wird weil z.B. sein Zeitvertrag ausläuft, hat er denn Anspruch auf arbeitslosengeld oder hat er keins?? Und wie sieht das als Grenzgänger aus??
Danke schonmal
Grüße Torf
Hallo, Als Grenzgänger hat man grundsätzlich im Wohnland Anspruch auf Arbeitslosengeld. Zum Nachweis der ausl. Zeiten benötigt man ein E301 das vom Lux. Arbeitsamt aufgrund des "Certificat de Travail" daß man von seinem letzten Arbeitgeber erhält ausgestellt wird. Dan erhält man nach den deutschen Bestimmungen (60%/67% vom Brutto abzgl, dt. Lohnsteuer und Sozialversicherung) dann Arbeitslosengeld.
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