Hallo
ich bin arbeitslos geworden wo muß ich nun hin zu welchem arbeitsamt als grenzgänger muß ich nach luxemburg zum arbeitsamt oder hier nach deutschland hoffe mir kann einer weiterhelfen
lg andy
Hab dazu folgendes gefunden:
In Anwendung von Artikel 71 §1 a) ii) der Verordnung 1408/71 EWG vom 14. Juni 1971 hat der vollzeitarbeitslose Grenzgänger Anspruch auf die Leistungen nach den gesetzlichen Regelungen seines Wohnsitzlandes. demnach bezieht ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland, der in Luxemburg gearbeitet hat, seine Arbeitslosenleistungen nach deutschem Arbeitslosengeld-Recht.
Übrigens wird auch Eigenkündigung ohen wichtigen Grund nach deutschem Recht behalndelt, d.h., es besteht kein Recht auf Arbeitslosengeld.