Ich bin seit 11 Jahren in Luxemburg beschäftigt und habe zum 15.12.08 die Kündigung erhalten. Meine Frage nun: Wer zahlt mein Arbeitslosengeld? Deutschland oder Luxemburg? In einer Info der OGBL steht, dass man Anspruch auf ALG in Luxemburg hat, wenn man dort als arbeitssuchend eingetragen ist und in den letzten 12 Monaten wenigstens 26 Wochen als Arbeitnehmer beschäftigt war. Dort steht jedoch nichts von Grenzgängern. Ich habe gehört, das man einen ständigen Wohnsitz in Luxemburg nachweisen muss, um auch von dort ALG zu erhalten. Stimmt das???
