Ich bin seit 11 Jahren in Luxemburg beschäftigt und habe zum 15.12.08 die Kündigung erhalten. Meine Frage nun: Wer zahlt mein Arbeitslosengeld? Deutschland oder Luxemburg? In einer Info der OGBL steht, dass man Anspruch auf ALG in Luxemburg hat, wenn man dort als arbeitssuchend eingetragen ist und in den letzten 12 Monaten wenigstens 26 Wochen als Arbeitnehmer beschäftigt war. Dort steht jedoch nichts von Grenzgängern. Ich habe gehört, das man einen ständigen Wohnsitz in Luxemburg nachweisen muss, um auch von dort ALG zu erhalten. Stimmt das???
Hallo Tom38,
ja, das stimmt. Du musst eine gewisse, wobei nicht gesetzlich festgelegte, Zeit vor Eintritt der Arbeitslosigkeit einen Wohnsitz in Lux nachweisen können um aus Lux ALG zu beziehen. Wohnst Du erst 3 oder 6 Monate (wie gesagt - eine rechtliche Grauzone) vor Eintritt der Arbeitslosigkeit in Lux, unterstellt man Dir Leistungstourismus und Lux zahlt Dir keinen Cent. D wäre dann auch nicht zuständig, da Dein Wohnsitz in Lux wäre. Damit wärst Du durch die Maschen gefallen.
Ist Dein Wohnsitz Deutschland, ist Deutschland zuständig. Von dort beziehst Du dann auch das ALG nach deutschen Regeln. Das ist der schlechtere Deal. Ausschlaggebend ist also der Wohnsitz.
Gruss, Cocolux
Hi, vielleicht hilft Dir das hier weiter... http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=2465