Der Verweis auf die AL-Unterstützung im Wohnland der Grenzgaenger ist eine bodenlose Frechheit, da auch die GG mit ihren Sozialversicherungsbeiträgen das L-System gestützt haben und stützen. Die Einbindung in die L-Fortbildungsmassnahmen kann nur der Anfang einer völligen Gleichstellung sein. Alles andere ist egoistisch.
Nur zur Richtigstellung. Das Arbeitslosengeld in Luxemburg wird aus steuerlichen Mitteln finanziert und nicht aus Sozialversicherungsbeiträgen. Dass das Wohnsitzland zuständig ist, ist über europäisches Recht geregelt. Nur zur Info. Die Luxemburger zahlen villeicht etwas mehr, sind aber sehr rabiat was Leistungskürzungen angeht wenn man auch nur einen einzigen Termin vergisst.
Ausserdem zahlen die Luxemburger 80% während 6 Monaten, dann 60% während 6 Monaten, und dann ist der Ofen ganz aus (außer man ist schon eine Menge von Jahren angemeldet, dann verlängert sich das 60% Arbeitslosengeld noch um maximal 6 Monate). Danach gibt es nur noch Sozialhilfe.
Und woher bekommt der Staatshaushalt sein Geld?
Ich habe folgenden Text gefunden, kann jemand dazu was sagen?
Das Europaparlament hat in 1. Lesung der von der Kommission in Brüssel vorgeschlagenen Verordnung zur Koordinierung der unterschiedlichen Systeme der sozialen Sicherheit in Europa mit ein paar Abänderungen zugestimmt.
Das generelle Ziel dieser Verordnung besteht darin, die Benachteiligungen zu beseitigen, die heute noch EU-Bürger erleiden, wenn sie von einem Staat der EU in einen anderen wechseln. Dabei sollen die nationalen Besonderheiten in den Systemen der sozialen Sicherheit nicht beseitigt werden, sondern lediglich eine bessere Koordinierung erzielt werden.
Neuregelung des Bezugslandes bei Arbeitslosengeld
In diesem Zusammenhang wird durch die neue Verordnung die Bezugsquelle für Arbeitslosengeld für Grenzgänger neu geregelt.
# Wenn ein Grenzgänger arbeitslos wird, soll er in Zukunft selbst entscheiden können, wo er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und ob er aus dem Wohnland oder dem Beschäftigungsland Leistungen zu beziehen wünscht.
Eine solche Neureglung stellt Luxemburg mit seinen derzeit rund 105.000 Grenzgängern naturgemäß urplötzlich vor größere Probleme. EU-Kommissarin Diamantopoulou hat deswegen schon im Straßburger Plenum Luxemburg eine Übergangsfrist von 5 Jahren versprochen.
Mit der Verordnung soll letztlich der Grundsatz umgesetzt werden, dass Personen ihre erworbenen Ansprüche an das nationale Sozialversicherungssystem bei einem Umzug innerhalb der EU mitnehmen können.
Nur Sachleistungen der Krankenversicherung sollen stets nach den Bestimmungen des Aufenthaltslandes gewährt werden. Quelle: Gerd Werle, "Sozialversicherungen grenzüberschreitend besser koordinieren" , "Luxemburger Wort" (www.wort.lu) 4.9..2003
Es wird sich nicht viel ändern. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:166:0001:0123:DE:PDF Art 65