Hallo ich bin seit kurzem nach Deutschland an die Luxemburger Grenze gezogen. War vorher wohnhaft in luxemburg und habe meine adresse beibehalten. Mein Arbeitgeber hat seinen Standort in Bremen. Ich bin zuständig für Luxemburg, Frankreich, Belgien. Wo werde ich nun besteuert respektive beziehe ich das Kindergeld. Der Arbeitgeber hat keinen sitz in Luxemburg.
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Hallo! Ich gehe mal davon aus, dass du in Deutschland sozialversichert bist. Wenn deine Familie nun auch in Deutschland leben sollte und deine Ehefrau/die Kindesmutter nicht im EU-Ausland tätig sein sollte, besteht ab dem Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland auch hier Anspruch auf Kindergeld. Sofern Kindergeld aus Luxembourg bezogen wurde/wird, must du den Umzug nach Deutschland der Caisse Luxembourg mitteilen.
Wir sind in Luxemburg Sozialversichert und haben auch die Luxemburger Nationalität. Meine alte Adresse in Luxemburg besteht auch noch und ist auch auf meinem Arbeitsvertrag drauf. Frage ist aber nun ob da ich jetzt auch in Deutschland eine Adresse besitze nun deutschen Lohn beziehen muss oder ob wir (Arbeitgeber und ich) meine alte Adresse beibehalten und ich mir nur eine Bescheinigung hole dass ich kein Kindergeld in Deutschland beziehe.
Das Steuer und Sozialversicherungsrecht macht sich am sg Lebensmittelpunkt fest, das bedeutet da wo deine Familie wohnt ist der Lebensmittelpunkt.
Damit bist du jetzt in Deutschland grundsätzlich Steuerpflichtig und fällst unter die deutschen Sozialabgaben.
Noch ein kurzer Hinweis, seit diesem Jahr tauschen Deutschland und Luxemburg die Steuerdaten aus und damit auch die Meldeadressen.
Das du jeden Tag an der Adresse bist ist irrelevant, genauso wie die Tatsache das die Adresse noch auf dem Arbeitsvertrag steht.
Du bist nach dem Umzug nach Deutschland nach dem Melderecht gesetztlich verpflichtet die daraus resultierenden Auflagen zu realisieren. Am besten bevor dein Name im ersten Datenbankabgleich ausgespuckt wird und das deutsche Finanzamt Post schickt.
Du kannst dir hier als Beispiel all die deutschen Firmen anschauen die jeden Morgen über die Grenze fahren um in Luxemburg zu arbeiten, alle Mitarbeiter von diesen Firmen müssen in Deutschland Steuern zahlen und die Sozialversicherungsbeiträge abdrücken.
zu deiner Frage übrigens wie folgt, auf den Abschnitt Familie achten, da dieser der Hauptpunkt bei verheirateten darstellt: Eine steuerrechtliche Definition für den Lebensmittelpunkt findet sich in R 42 (1) der Lohnsteuerrichtlinien. Hier heißt es:
"Der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet sich bei einem verheirateten Arbeitnehmer regelmäßig am tatsächlichen Wohnort seiner Familie. Die Wohnung kann aber nur dann berücksichtigt werden, wenn sie der Arbeitnehmer mindestens sechsmal im Kalenderjahr aufsucht. Bei anderen Arbeitnehmern befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an dem Wohnort, zu dem die engeren persönlichen Beziehungen bestehen. Die persönlichen Beziehungen können ihren Ausdruck besonders in Bindungen an Personen, z.B. Eltern, Verlobte, Freundes- und Bekanntenkreis, finden, aber auch in Vereinszugehörigkeiten und anderen Aktivitäten. Sucht der Arbeitnehmer diese Wohnung im Durchschnitt mindestens zweimal monatlich auf, ist davon auszugehen, daß sich dort der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen befindet."
Naja ganz legal ist es nicht da der deutsche Arbeitgeber keine Niederlassung in Luxemburg hat. Solange du nicht in Deutschland gemeldet bist und in keine Kontrolle gerätst mag es gut gehen. Aus Erfahrung : Wir bekamen Post von der Steuerfahndung ausgelöst durch eine Arbeitskontrolle vom deutschen Zoll. Die prüften dann ganz genau wieviele Tage in Deutschland gearbeitet wurde und kamen dann zum Ergebnis, dass für uns keine Steuerpflicht in Deutschland besteht.
Hier noch ein paar Informationen zum Thema:
Seite 29 beschreibt den oben genannten Fall Sitz Arbeitgeber in Deutschland und Wohnort Arbeitnehmer in Deutschland: https://finanzamt-trier.fin-rlp.de/fileadmin/user_upload/Finanzaemter/FA%20Trier/fa_news/lu03.pdf
Jetzt ein Hinweis auf das was passiert wenn man sich nicht in Deutschland anmeldet und trotzdem irgendwann beim Finanzamt auffällt.
1. Die in Luxemburg gezahlte Steuer ist nach 3 Monaten rechtswirksam und die bekommt man nie wieder zurück (nur das laufende Steuerjahr bildet hier eine Außnahme) 2. Das man in Luxemburg Steuern bezahlt hat bedeutet in diesem Fall nicht das Deutschland auf die Steuern verzichtet, ebenso bedeutet es nicht das man keine Strafe zahlen muss. 3. Das Finazamt darf 10 Jahre rückwirkend die Steuern nachfordern, was zu einer hohen Einmalzahlung führt. 4. Die Sozialversicherungsträger in Deutschland werden über den automatischen Datenabgleich informiert, was wiederum zu einer Nachzahlung für maximal 5 Jahre führen wird.