Anfrage im Auftrag: Ein Freund von mir hat serbischen Pass und deutsche unbefristete Aufenthaltsgenehmigung mit vollem Arbeitsrecht und möchte von Deutschland aus eine Stelle in Luxemburg annehmen. Darf er sofort die Arbeit annehmen oder muss er noch sich um zusätzliche Unterlagen/Genehmigungen kümmern?
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