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Forum / Arbeitswelt

Arbeiten in Deutschland und Luxembourg  

Anonymous
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15 Jahren  ago  

Hallo, meine Lebenspartnerin arbeitet beim Zahnarzt in Deutschland und Ihre Chefin macht auch eine Praxis in Luxembourg auf wo sie 2 mal in der Woche zu 8 Stunden arbeiten wird. Sie bezieht in Deutschland eine Rente und Weisengeld. Sie arbeitet also nachher in der Praxis Deutschland und Luxemburg. Wir sind nicht verheiratet, wer kann mir Rat geben im Bezug auf Steuern und Abzüge.

Ich selbst Arbeite schon ein paar Jahre in Luxembourg

Vielen Dank, werde über jede Info Dankbar sein.

Gruß Volker


Anonymous
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15 Jahren  ago  

Hallo Volker,

der Arbeitgeber Deiner Lebenspartnerin sollte seine Angestellten doch eigentlich ausführlich informieren und über die Konsequenzen einer solchen Entsendung aufklären - er/sie muss das doch mit seinem/ihrem Steuerberater ausgeklügelt haben. (Wo wieviele Tage gearbeitet wird, sollte m.E. auch im Arbeitsvertrag geregelt werden.)

Nachdem, was ich hier im Forum so aufgeschnappt habe, müsste es sich wie folgt verhalten:

- Deine Lebenspartnerin ist in D sozialversicherungspflichtig d.h. auch vom Luxemburger Lohn gehen die (höheren) deutschen Abgaben ab (wie das in der Praxis abläuft, ist mir allerdings unklar) - Deine Lebenspartnerin versteuert deutschen Lohnanteil in D und luxemburger Lohnanteil in L ( da bin ich mir allerdings nicht 100% sicher ) - für Dich ändert sich nichts

Gruss

Martin


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chicka
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15 Jahren  ago  

Hi, wo sie sozialversicherungspflichtig ist hängt davon ab, ob sie in Deutschalnd angestellt bleibt oder ihre Chefin sie über die neue Praxis in Luxemburg anstellt. das sollte sie sie einfach fragen. Die Lohnsteuer wird dann dort entrichtet, wo sie arbeitet. Also 2/5 Luxemburg und 3/5 Deutschland. Das auseinanderzufummeln ist recht kompliziert. Aber wie martinb schon schreibt - sie wird das sicher mit ihrem Steuerberater besprochen haben, auch, wie ihre Angestellten zu versteuern sind. Denn die Lohnsteuer führt sie ja ab und nicht der oder die Angestellte. Was die Rente bzw. das Weisengeld angeht, so sollte sich ihr Steuerberater ebenfalls auskennen. Deine Partnerin sollte ihre Chefin einfach nett fragen und sie darum bitten, dass mit ihrem Steuerberater zu klären...


Anonymous
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15 Jahren  ago  

Hallo,

"wo sie sozialversicherungspflichtig ist hängt davon ab, ob sie in Deutschalnd angestellt bleibt oder ihre Chefin sie über die neue Praxis in Luxemburg anstellt."

ich bin mir relativ sicher, dass bei einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis in D die Sozialversicherungspflicht dann komplett in D liegt - auch für die Luxemburger Einkünfte. Wahlmöglichkeit besteht da m.E. nicht.

siehe z.B. hier:

http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&f_a=disc&f_id=7674&page=1#Item_2

(und andere Beiträge dazu im Forum)

Gruss

Martin