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Forum / Arbeitswelt

"Arbeit" bei Invalidenrente  

Anonymous
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8 Jahren  ago  

An die wie ich von der Invalidenrente betroffenen: welcher "Arbeit" darf man eigentlich noch nachgehen? Natürlich ist es nicht mehr möglich, normal arbeiten zu gehen. Aber: darf man noch einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen? Z.B. in einem Verein eine Tätigkeit aufnehmen? Oder Artikel für eine Zeitung schreiben? Was geht? Wobei sagt die Rentenversicherung: so nicht?? Hat da jemand Erfahrungen?

Oder sollte man - um "schlafende Hunde" nicht zu wecken, überhaupt nichts mehr machen?

Danke Grenzi


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Vera79
1763 Messages

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8 Jahren  ago  

Zitat guichet.lu:

"Arbeitnehmer müssen auf jegliche versicherungspflichtige selbstständige Tätigkeit, d.h. auf jede Tätigkeit, bei der das berufliche Einkommen ein Drittel des sozialen Mindestlohns pro Jahr übersteigt, verzichten. Die Rente wegen Erwerbsminderung wird eingestellt, wenn eine selbstständige berufliche Tätigkeit von Dritten für Rechnung des betreffenden Versicherten ausgeführt wird."

Und hier der link (siehe "Voraussetzungen"):

http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/travail-emploi/incapacite-travail/invalidite-marche-emploi/pension-invalidite/index.html


Anonymous
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8 Jahren  ago  

Hallo Vera, danke für die Info, der Passus war mir bekannt. Meine Frage ist aber anderer Natur: meines Wissens nach sieht die Rentenversicherung in L es immer kritisch, wenn man - egal welcher - Tätigkeit bei Invalidenrente nachgeht. Deshalb würde ich gerne wissen, ob andere Invalidenrentner vielleicht einer Tätigkeit nachgehen und diese eventuell sogar der Rentenkasse gemeldet haben.

Grenzi


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Grenzgaenger31
11 Messages

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8 Jahren  ago  

Mich würde auch interessieren, ob man grundsätzlich gar nichts dazu verdienen darf?

Oder ist es erlaubt einer Nebentätigkeit nachzugehen oder ein Nebengewerbe in Deutschland anzumelden?

Vielen Dank für die Hilfe.


Anonymous
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8 Jahren  ago  

Es ist "erlaubt" 1/3 des sozialen Mindestlohnes neben der Invalidenrente hinzuzuverdienen, d.h. um die 600€.


Anonymous
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8 Jahren  ago  

Das kann ich dir leider nicht beantworten...


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Baseballwarrior
37 Messages

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8 Jahren  ago  

In der Tat kannst du einem Minijob nachgehen. Wichtig ist nur das du alles der Rentenkasse offen legst, da du am Jahresende den Jahresbescheid des Einkommens der Rentenkasse zuschicken musst. Selbstständigkeit ist meines Wissens ein no go bei Früh/Invaliden Renten. Und wie blaukiki79 schon schrieb ist die Einkommensgrenze etwas über 600 Euro. Und es ist egal ob der Job in L oder D ist.