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Forum / Arbeitswelt

Arbeit an Feiertagen, welche Verguetung?  

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knubbauto
134 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo,

meine Arbeitskollegin und ich muessen am 1.5., 21.5., 1.6. und am 23.6. arbeiten. Unsere Chefin will uns die "Mehrarbeit" mit 2 Urlaubstagen je Feiertag vergueten. Soweit ich weiss gibt es, wenn man 23.6. arbeiten muss eine Verguetung von 300%. Stimmt das? Wie faellt die Verguetung aus, wenn man den Tag mit Freizeit ersetzt bekommt?

Vielen Dank schon im Voraus.


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rudi68
89 Messages

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16 Jahren  ago  

Jede Überstunde ist ab dem 1. Januar 2009, laut dem Gesetz über die Einführung des Einheitsstatuts, durch eine Ruhezeit, die 1,50 Stunden pro geleistete Überstunde zu vergüten. Laut Gesetz ist es verboten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen an Sonn- und Feiertagen zu beschäftigen, doch auch hier gibt es Ausnahmeregelungen. Für an Sonntagen geleistete Arbeit erfällt ein Zuschlag von 70% für alle Beschäftigten über 18 Jahren, Jugendliche erhalten einen Zuschlag von 100%. Feiertagsarbeit ist mit einem Zuschlag von 100% zu vergüten.


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chicka
497 Messages

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16 Jahren  ago  

Hier stehen die Infos zum einheitsstatut:

http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=2934


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maze82
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16 Jahren  ago  

hallo und wie sieht das ganze denn in der gastronomie aus mit sonntags arbeit???oder auch feiertagsarbeit??hatte bisher nie nen zuschlag bekommen.....weder an normalem sonntag oder bzw. feiertags....ist das richtig oder stimmt da was mit der abrechnung nicht??

und überhaupt wie sieht es mit überstunden aus..wenn man restaurantleiter oder eine leitende funktion hat??? würd mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte...

mfg markus


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eisbaer1
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16 Jahren  ago  

in der gastronomie sind sonntage normale arbeitstage. also kein zuschlag. für feiertage, an denen man arbeitet gibt es bei uns 2 guttage. überstunden sollten bezahlt werden, aber damit tun sich in der gastronomie alle schwer. Egal welche position, anrecht hat man darauf.