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Forum / Arbeitswelt

Anwalt gesucht  

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Katja Herrmann
7 Messages

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10 Jahren  ago  

Folgender Sachverhalt Seit 2 Monaten im Unternehmen. Gekündigt worden, OBGL greift erst nach 12 Monaten. Gehalt wird nicht bezahlt. Gibt es in lux. auch sowas wie Prozesskostenbeihilfe?


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oernie
1266 Messages

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10 Jahren  ago  

wimre nicht wenn Du nicht in Lux. wohnst.

Anwälte Arbeitsrecht: http://barreau.lu/votre-avocat/annuaire-des-avocats/par-specialite/%28speciality%29/152

für andere Fragen: www.barreau.lu


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Katja Herrmann
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10 Jahren  ago  

ne bin Grenzgänger. Nur wenn man schon ums Gehalt beschissen wird isses halt verflixt knapp mit dem einklagen 🙁


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Juergen1964
833 Messages

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10 Jahren  ago  

Hallo, normal hat man in Luxemburg 6 Monate Probezeit. Gabs ein wichtigen Kündigungsgrund? Zum Beispiel Sprachproblem etc....


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Katja Herrmann
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10 Jahren  ago  

Ich denke ich war zu *teuer* Der Azubi, der jetzt anfängt ist billiger Das wurde in diesem Unternehmen wohl schon des öfteren so gehandhabt


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Jane1
48 Messages

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10 Jahren  ago  

Das ist besch** Wie kann man jemanden einstellen mit dem Wissen, dass es nur für paar Wochen ist. Schon heftig. Ich hab leider keine Erfahrung dort. Hier in DE hab ich immer eine Rechtschutz. Jetzt fällt mir mit deinem Beitrag ein, ich muss unbedingt klären ob ich es auf Lux übertragen kann ggf eine neue abschliessen:-(


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Katja Herrmann
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10 Jahren  ago  

das Problem ist ja, dass die Gewerkschaft erst nach nem Jahr Zugehörigkeit was macht. D.h. in der Zeit kann der AG den Arsch mit dir machen


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Juergen1964
833 Messages

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10 Jahren  ago  

Hallo, so ist vielleicht wenn du per Anwalt vor Gericht mußt ( 1 Jahr Mitgliedschaft). Aber Helfen können Sie auch Anderweitig. Mir haben Sie schon nach 6 Monate geholfen. Es ging dabei um Auszahlung des Urlaubsgeld für kanpp 2,5 Monate. Du versuchtst halt zu sehr per Brechstange und das geht Nie gut.


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Katja Herrmann
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10 Jahren  ago  

Brechstange? Nein, ich will nur eine ordentliche Kündigung und mein Restgehalt. Aber das Unternehmen scheint schon dafür bekannt zu sein, nicht bezahlen zu wollen... Leider wusste ich das VORHER nicht 🙁


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franz2
257 Messages

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10 Jahren  ago  

www.itm.lu anrufen und wenn nötig schriftlich beschweren mit eingeschriebenem Brief