Auch wenn das Thema sicher schonmal diskutiert wurde, habe ich keine aktuellen Infos gefunden. Mein Fall: beschäftigt bei einem luxemburgischen Arbeitgeber, jedoch überwiegend in Deutschland tätig und auch wohnhaft. Sozialversicherungsbeiträge wurden in Luxemburg durch Arbeitgeber abgeführt. Gekündigt zum 30.04.2009, korrrekt an meinem deutschen Wohnort arbeitslos gemeldet. Gestern nun auf der Leistungsstelle Formular E301 abgegeben. Mein Arbeitsvertrag war unbefristet, ich hatte ein möbliertes Zimmer in Luxemburg, aber fast nie bewohnt. Nun lehnt die Agentur meinen Antrag auf ALG ab mit der Begründung, ich sei weder ein echter noch ein unechter Grenzgänger und somit nicht berechtigt, ALG zu beziehen.
Kann mir jemand helfen? Ist das so richtig? Ich hatte den Eindruck, die wissen bei der Agentur für Arbeit nicht so wirklich über solche Sachverhalte Bescheid.
Gruß
Rondo