Hallo zusammen!
Ich habe da mal eine Frage bezüglich des Anspruchs auf Sonderurlaub. Mein Verlobter und ich werden am 10. August (Samstag) heiraten. Dementsprechend haben wir vom 12.08. bis einschließlich 19.08. Sonderurlaub. Da wir aber am 15.08. ebenfalls umziehen, stehen uns ja erneut 2 Tage Sonderurlaub zu. Kann ich den anschließend nehmen? D.h. am 20.08. und 21.08.? Ist halt etwas kompliziert, weil der Sonderurlaub quasi in den Sonderurlaub fällt…
Vielen lieben Dank im Voraus für eure Hilfe.