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Forum / Arbeitswelt

Anspruch auf Sonderurlaub  

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Tina619
51 Messages

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11 Jahren  ago  

Hallo zusammen!

Ich habe da mal eine Frage bezüglich des Anspruchs auf Sonderurlaub. Mein Verlobter und ich werden am 10. August (Samstag) heiraten. Dementsprechend haben wir vom 12.08. bis einschließlich 19.08. Sonderurlaub. Da wir aber am 15.08. ebenfalls umziehen, stehen uns ja erneut 2 Tage Sonderurlaub zu. Kann ich den anschließend nehmen? D.h. am 20.08. und 21.08.? Ist halt etwas kompliziert, weil der Sonderurlaub quasi in den Sonderurlaub fällt…

Vielen lieben Dank im Voraus für eure Hilfe.


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

Also im Bankentarifvertrag steht folgendes:

Der Sonderurlaub ist im Zusammenhang mit dem dazu berechtigenden Ereignis zu nehmen, und zwar spätestens innerhalb der Woche nach dem Ereignis.

--> Das würde bei Euch passen.


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Trier64
98 Messages

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11 Jahren  ago  

Da Ihr in dem Sonderurlaub für die Hochzeit umzieht, steht euch für den Umzug kein extra Sonderurlaub zu, da Ihr ja bereits im Sonderurlaub seit und einfach hinten drann hängen geht nicht.


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

Langsam, langsam, natürlich kann man den Sonderurlaub hinten dran hängen. Der Urlaub zum Umziehen ist nicht nur für das reine Umziehen gedacht, sondern auch für Behördengänge etc. Die müssen (können) nicht am Tag des Umzuges gemacht werden. Also: 6 Tage Sonderurlaub fürs Heiraten, 2 Tage fürs Umziehen.

Und selbst wenn dem nicht so wäre: dann zieht man halt am ersten Tag nach dem Heirats-Sonderurlaub um.....


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Eddy Thor
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11 Jahren  ago  

Genau - aber der Sonderurlaub für den Umzug muss unmittelbar nach dem anderen Sonderurlaub erfolgen.