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Forum / Arbeitswelt

Anspruch auf Arbeitslosengeld?  

Anonymous
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16 Jahren  ago  

Hallo und Guten tag:

folgender Sachverhalt: ich bin derzeit bei einem luxemburgischen Arbeitgeber angestellt, seit anderthalb Jahren. Es könnte sein, dass mein AG mich demnächst entlassen muss. Zuvor war ich 9 Monate in Deutschland sozialversicherungspflichtig angestellt, davor über 8 Jahre selbständig tätig. Meine Frage nun: habe ich einen Anspruch auf ein Arbeitslosengeld? Mein Wohnort bei Arbeitslosoiskeit wird dann Deutschland sein. Besten Dank für Eure Hilfe.

Markus


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oernie
1263 Messages

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16 Jahren  ago  

Rondo: Mein Wohnort bei Arbeitslosoiskeit wird dann Deutschland sein.

und wo ist Dein jetziger Wohnort?


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16 Jahren  ago  

Deutschland...


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chicka
497 Messages

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16 Jahren  ago  

http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=2465


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16 Jahren  ago  

Sieht besser so aus glaube ich

http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=2465 "> http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=2465 :tongue:


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Cencipena
8 Messages

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16 Jahren  ago  

wenn Du in Deutschland wohnst sieht das Arbeitslosengeld ziemlich mies aus... Berechnet wird nach deutschen Abzügen, da bleibt im Gegensatz zu den 80 % in Luxembourg nur noch etwa 50 %...sorry


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16 Jahren  ago  

ist das nicht 64 % oder 68 %?

Cencipena: wenn Du in Deutschland wohnst sieht das Arbeitslosengeld ziemlich mies aus... Berechnet wird nach deutschen Abzügen, da bleibt im Gegensatz zu den 80 % in Luxembourg nur noch etwa 50 %...sorry


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16 Jahren  ago  

immerhin...ich hatte schon befürchtet das es gar nichts gibt, wg. fehlender Anwartschaftszeit...durch selbständige Tätigkeit...


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Achim1
18 Messages

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16 Jahren  ago  

Werden die 60% eigentlich auf das gesamte Nettoeinkommen (inklusive Boni, Weihnachtsgeld etc.) berechnet?


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 696 Messages

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16 Jahren  ago  

Nein....du brauchst das Formular E ... aus Lux. Das legst du dem Arbeits amt in D. vor. Das Arbeitslosengeld wird von den letzten 3 Bruttogehälter gerechnet. Also immer brutto ..minus die deutschen Steuerabzüge.... und das ist dein netto Arbeitslosengeld. Klar werden Kinder mitberücksichtigt. Aber es wird sehr wenig sein.


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16 Jahren  ago  

ja es ist so wenig,das du ins armenhaus gehen kannst.es ist so lächerlich,der deutsche staat

Jumbo: Nein....du brauchst das Formular E ... aus Lux. Das legst du dem Arbeits amt in D. vor. Das Arbeitslosengeld wird von den letzten 3 Bruttogehälter gerechnet. Also immer brutto ..minus die deutschen Steuerabzüge.... und das ist dein netto Arbeitslosengeld. Klar werden Kinder mitberücksichtigt. Aber es wird sehr wenig sein.


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16 Jahren  ago  

Es ist doch klar, dass dei Regeln nicht für Grenzgänger geändert werden. Und Berechnungsgrundlage ist nunmal der Bruttosatz minus deutsche Steuern. 60 % für Kinderlose, 67 % mit Kindern.

Das sollte man aber vorher wissen und wie schon erwähnt, sollte das bei den Gehaltsverhandlungen berücksichtigt werden. Genauso sollte man wissen, dass die Rente in Luxemburg in 30 Jahren vielleicht nicht mehr ganz so hoch ist, dann gibt es viele Rentner und (vielleicht) weniger Arbeitnehmer. Der Bankensektor wird nicht immer so boomen. Im Moment beziehen noch sehr, sehr wenige Grenzgänger die Luxemburger Rente.


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 696 Messages

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16 Jahren  ago  

@LuxLuchs sher guter Kommentar und wohl überlegt. Also verfolgt auch das Rententhema hier im forum. Die ersten Rentner sind schon da und haben massive Probleme. d.h. sie leben eine l a n g e Zeit mal vom Sparbuch... bis die Rente aus Lux oder umgekehrt aus D kommt.


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

ja,der text von luxluchs ist wirklich gut und auch ein wenig hilfreich.es werden ja auch viele gelockt nach luxenburg ,wegen der angeblichen mindestrente von 1500.nur die meisten wissen garnicht,das man 40 jahre in lux arbeiten muß um den vollen rentenanspruch zu erhalten.bei 10 jahren sind es ja nur 10/40 bi 20 sind es 20/40 usw.