Hallo,
Kennt sich jemand hier aus: Meine Situation ist so, dass ich nach jahrelanger Vollzeit Beschäftigung in Lux und Wohnsitz in D im Frühjahr 2015 in den Mutterschutz ging. Unser erstes Kind wurde im Sommer 2015 geboren und das zweite Kind ein Jahr später. Meine Elternzeit für das zweite Kind endet also bald.
Wegen Familienzusammenführung wohne ich nicht mehr in der Region, sondern am Wohnort meines Mannes und aufgrund der Entfernung werde ich nicht mehr nach Lux zurückkehren können.
Mein Fragen hierzu:
1. ist es immer noch so, dass ich erst am 1. Tag nach meinem Elternurlaub kündigen kann? Oder gibt es die Möglichkeit aufgrund der Umstände den Arbeitsvertrag einfach aufzulösen zum Termin?
2. für den Fall, dass ich am neuen Wohnort nicht sofort eine Arbeit finde, habe ich mit dem deutschen Arbeitsamt telefoniert, um mich über die Arbeitslosenmeldung zu informieren. Die Sachbearbeiterin sagte mir ich müsse erst einmal beweisen, dass ich wirklich zw. Deutschland u Lux gependelt bin, dann bräuchte ich das Formular U1, das meine Versicherungszeiten in Lux nachweist. Soweit so gut. Aber dann meinte sie, dass es ein Regelung gebe, dass ich vor der Elternzeit 12 Monate in Deutschland (!!)sozial versichert gewesen sein müsse, um Anspruch auf ALG zu haben? Das kann doch nicht ernsthaft so sein, dass Mutterschaft u Elternurlaub einen in die Sitatuion versetzt, so als ob man nie gearbeitet hätte. Ich meine es ist doch logisch, dass der Grenzgänger vor dem Elternurlaub nicht in Deutschland gearbeitet hat, sonst wäre er doch kein Grenzgänger...
Kennt sich jemand damit aus?