Hallo,
inwiefern werden ein Zivildienst und Studium (jeweils in Deutschland) auf die 40 Versicherungsjahre zum Renteneintritt mit 57 in Luxemburg angerechnet?
Danke vorab.
dann würde die Ausbildung, von der Pepper spricht, da auch nicht reinzählen? also nur die Zeiten, in denen "richtig" eingezahlt wurde vom Gehalt?
weißt du, wie es mit dem Renteneintritt mit 60 aussieht? Da sind die Bedingungen ja etwas anders, man kann wohl auch Zeiten zukaufen etc
Hi Luxi1
Die klassische Ausbildung (auch Lehre) bedeutet Ausbildungsvergütung und von der wird Rentenversicherung bezahlt. Das hat nun wirklich nix aber auch garnix mit einem Studium am Hut.
Ich mach es mal einfacher, es muss ein Versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestanden haben um ein "Jahr" zählbar zu machen.
sorry, ich habe mich unklar ausgedrückt: ich meinte die Ausbildung im Sinne eines Studiums, das war ja auch die Frage von Pepper. Denn ich hatte mal gehört, dass in Lux "mehr" (im Sinne von Schule, Zivi, Bund, Studium etc) für die Rente angerechnet wird als in D. Das kann aber auch eins der Gerüchte sein wie die berühmten 10 Jahre, die man ja eingezahlt haben muss 😉
was mich interessieren würde: Rente mit 57: nach deiner Ausführung zählen Schule und Studium nicht mit rein, weil nicht eingezahlt wurde Rente mit 60: zählen da auch Schule, Studium, Wehrpflicht etc rein? da kann man ja sogar Zeiten nachkaufen normale Rente mit 65: was zählt da rein?
schau mal was es dazu gibt - und das mit den 10 Jahren ist alles, aber kein Gerücht, nur wird hier viel Humbug verzapft.
http://www.diegrenzgaenger.lu/edito-4518-die-rente-und-das-doppelsteuerungsabkommen.html
ich glaub du bist dem link oben nicht gefolgt - bzw hast nicht wirklich gelesen.
Für die Lux Rente ist das Studium in D 0,0Euro wert, es besteht evtl die Möglichkeit einen Teil auf die Lebensarbeitszeit anzurechenen. Bisher war ich jedoch der Meinung das es nicht gilt wenn es Anwaltschaften in D gibt - aber hier kann ich mich irren.
Aber mal ne Frage woher willst du die 40 Arbeitsjahre hernehmen wenn um überhaupt in die 57 Regelung zu fallen? 57 minus 40 = 17dh selbst wenn eine Anrechnung erfolgen würde hätte das Studium mit 20 beendet sein müssen und danach darf keine Lücke mehr anfallen - zB Alo. Übrigens steht in dem link oben auch drin das ein Nachkauf für die 57 Regelung nicht gilt.
hier ist übrigens eine wirklich ausführliche info
@info: Faulheit, Bequemlichkeit, nenne es, wie Du willst - es kommt immer auf das gleiche heraus. Man stellt halt einfach schnell ne Frage, in der Hoffnung, es findet sich jemand, der sie beantwortet. Das man durch einfaches Betätigen der "Suchefunktion" das gleiche selbst herausbekommen könnte, scheint manchen egal zu sein. Dauert halt etwas länger, wenn man selbst sucht. Dass hier manche Fragen permanent und immer wieder gestellt werden, geht mir auch tierisch auf den Keks. Und in einem anderen Thread hat jemand so treffend gesagt: Da bekommt gestern eine ein Kind und da fällt auf einmal auf, dass man nichts weiss, weder von irgendwelchen Untersuchungen, noch wo die Kinder angemeldet werden und und und. Man könnte die Fragenreihe endlos fortsetzen. Ich stehe auch auf dem Standpunkt: Wenn man ne Frage hat, dann soll man sie stellen, aber bitte bitte doch vorher erst einmal versuchen, selbst tätig zu werden. Wenn man dann nicht weiterkommt, kann man ja immer noch mal nachhaken!
Und wenn ich die Frae von fpt666 oben lese, dann kann ich echt nur den Kopf schütteln - ich gehe dann mal nach Luxemburg arbeiten und irgendwann erkundige ich mich dann mal, wie das irgendwann mal mit der Rente sein wird - echt ohne Worte!:shamed::shamed: