Zum unten angeführten Link habe ich die Frage ob sich zum Mai etwas ändert oder wo man noch weiteres dazu lesen kann.
http://www.diegrenzgaenger.lu/edito-3903-arbeitslosengeld-fr-grenzganger.html
Neben der Arbeitslosmeldung im Wohnsitzland kann die betroffene Person sich bereits heute bei der Arbeitsverwaltung in Luxemburg (ADEM) als arbeitsuchend einschreiben, hat aber keinen Anspruch auf die gleichen Dienstleistungen wie die Arbeitsuchenden, die ihren Wohnsitz in Luxemburg haben. Dies wird im Rahmen der neuen europäischen Verordnung geändert, jedoch erst ab dem 1. Mai 2012.
Bedeutet dies das Das Arbeitslosengeld zum 1.5.2012 nun gleichgestellt ist ?