Mein Arbeitsvertrag ist gültig seit dem 1.07.2009 . Auf Nachfrage beim Centre Commun de Sécurité Sociale ist mir dort gesagt worden,daß noch keine Anmeldung durch meinen Arbeitgeber dort vorliegt bzw. beantragt wurde. Ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet mich innerhalb von 6 bis 8Tagen anzumelden? Übrigens läuft der Vertrag auf 20 Stunden die Woche bei 850,- brutto/Monat,ich muss/soll Vollzeit arbeiten um irgendwann einen Vertrag auf Vollzeit zu bekommen .
INFO FLASH
Diesel wird in Luxemburg teurer
Im Prinzip hat der Arbeitgeber schon mehr Zeit zur Anmeldung - ich glaube, dass das bis Mitte des Folgemonats noch möglich ist. Am Besten frag auch mal die itm (siehe unten)
Das mit der halbtägigen Bezahlung und dem ganztägigen Job sieht mir sehr bedenklich aus. Darüber würde ich mal mit der inspection de travail reden: www.itm.lu/ Ruf mal dort an. Die beissen nicht und sprechen auch Deutsch.
Das klingt nach Aubeutung. Vielleicht solltest du dich besser schleunigst nach einem neuen Arbeitgeber umschauen. 40 Stunden arbeiten, 20 bezahlt, noch immer nicht angemeldet.... Das klingt gar nicht gut. Der Arbeitgeber ist verpflichtet dich innerhalb von 8 Tagen beim Centre Commun anzumelden. Das Centre Commun schickt dir dann eine Bestätigung der Anmeldung. Das geht relativ zügig wenn du schon mal in Luxemburg gearbeitest hast, dauert ein paar Tage länger wenn dir vom Staat erst eine "Matricule" zugewiesen werden muss. Hier nähere Infos : http://www.sante.public.lu/fr/remboursements-indemnites/affiliation/ccss/index.html
Maisy: Das klingt nach Aubeutung. Vielleicht solltest du dich besser schleunigst nach einem neuen Arbeitgeber umschauen. 40 Stunden arbeiten, 20 bezahlt, noch immer nicht angemeldet.... Das klingt gar nicht gut. Der Arbeitgeber ist verpflichtet dich innerhalb von 8 Tagen beim Centre Commun anzumelden.Dem kann ich nur beipflichten. Die Sache stinkt gewaltig. Arbeiten sie das Doppelte, wir zahlen die Hälfte 😎
.. einfach mal bei der dt. Krankenkasse nach Wahl anrufen und bescheid geben, dass man jetzt Grenzgänger ist und noch auf das Formular E106 wartet. Meistens klärt sich dann alles von alleine, wenn die dt. Kasse schonmal bescheid weiß. Die kennen das ja. Ich haben einfach bei meiner "alten" ges. Kasse angerufen, bei der ich vorher auch versichert war.