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Forum / Arbeitswelt

Anerkennung Beschäftigung in Lux für Arbeitslosengeld  

Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

Hallo, habe Bedenken nachdem ich folgendes gelesen habe, ob meine 5 jährige Beschäftigung in Lux als Grenzgaenger anerkannt wird in Dtl: "Voraussetzung für die Anerkennung der Zeiten aus EU- beziehungsweise EWR-Mitgliedstaaten ist im Allgemeinen aber, dass vor der Arbeitslosmeldung und Antragstellung zuletzt eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Bundesgebiet ausgeübt worden ist." Bedeutet das, dass wenn man arbeitslos wird in Lux und das Arbeitslosengeld in Dtl beantragt - was ja nach Wohnsitz nur in Dtl geht - werden meine 5 Jahre nicht berücksichtigt?


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 696 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Doch wird schon anerkannt. Du erhälst bei Arbeitslosigkeit von Lux eine Bestätigung deines Arbeitlohns die du in D beim Arbeitsamt vorlegen musst. Danach wird in D dein Arbeitslosengeld berechnet. Also es hat schon alles seine Ordnung. Und das dt. Arbeitsamt sagt dir auch was es braucht. Es geht nichts "verloren".