Hallo, habe Bedenken nachdem ich folgendes gelesen habe, ob meine 5 jährige Beschäftigung in Lux als Grenzgaenger anerkannt wird in Dtl: "Voraussetzung für die Anerkennung der Zeiten aus EU- beziehungsweise EWR-Mitgliedstaaten ist im Allgemeinen aber, dass vor der Arbeitslosmeldung und Antragstellung zuletzt eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Bundesgebiet ausgeübt worden ist." Bedeutet das, dass wenn man arbeitslos wird in Lux und das Arbeitslosengeld in Dtl beantragt - was ja nach Wohnsitz nur in Dtl geht - werden meine 5 Jahre nicht berücksichtigt?
16 Jahren ago
Doch wird schon anerkannt. Du erhälst bei Arbeitslosigkeit von Lux eine Bestätigung deines Arbeitlohns die du in D beim Arbeitsamt vorlegen musst. Danach wird in D dein Arbeitslosengeld berechnet. Also es hat schon alles seine Ordnung. Und das dt. Arbeitsamt sagt dir auch was es braucht. Es geht nichts "verloren".