Hallo in die Runde,
ich habe mal eine generelle Frage bezüglich der Anerkennung von Abschlüssen / Einordnung in die Gehaltsstruktur als "Emnployé de l'état.
Es gibt ja folgende Stufen:
A1 = Master A2 = Bachelor B1 = Abitur ...etc...
Was ist wenn jemand einen Abschluss (Im frz. würde man bac+2 / bac+3 sagen) / eine Ausbildung hat allerdings > 10 Jahre Berufserfahrung in Lux. vorweisen kann? OK man kann sich die 10 Jahre anrechnen lassen, aber fällt man trotzdem in die Kategorie B1 (Abitur) nur weil man keinen Hochschulabschluss hat oder gibt es da noch ein "Zwischending"??? Würde ja per se Sinn machen...
Würde mich wirklich sehr interesieren, daher bin ich für jegliche Informationen dankbar. 🙂
MfG