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Hier ist der SP98, der in Luxemburg sinkt
Forum / Arbeitswelt

Als Drittstaatsangehörige in DE wohnen und in Lux arbeiten?  

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Luna95
1 Messages

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2 Jahren  ago  

Hallo ihr Lieben!

Ich bin leider nicht durch Internet fündig geworden und würde gern nach euren Erfahrungen fragen, vielleicht weiß einer was. Ich bin am Ende meines Studiums in trier und bin eine Drittstaatsangehörige (habe ein Studentenvisum). Vielleicht bekomme ich eine Arbeitsstelle  in Lux nur müsste ich nach Luxemburg ziehen(wurde mir vom Arbeitsgeber gesagt, er kümmert sich um den Visumprozess). Bis jetzt ist alles gut

Die Frage: ich wohne seit mehr als 8 Jahren in Trier und bin noch nicht bereit Trier zu verlassen. Gibt es eine Möglichkeit für Nicht-Eu Mitglieder in DE zu wohnen und in Lux zu arbeiten? Ist schon jemand in dieser Situation gewesen?

würde es gehen, wenn ich weiter ein  Master in Trier absolviere und in Lux arbeite? Kennt sich jemand damit aus?

ps: wenn ich aus DE wegziehen dann fällt auch die Möglichkeit « mich eines Tages einbürgern zu lassen » aus, denn einmal nach DE zurück werden die +8Jahre nicht mehr zählen und die Aufenthaltserlaubnis  wird «automatisch » aufgelöst( ich bräuchte dann eine neues Visum für DE). Ich bedanke mich schon im Voraus.

Grüße,

Lu


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Vera79
1758 Messages

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2 Jahren  ago  

Ein klassisches "Rosinenpicken-Problem".

Frage 1: Nein

Frage 3: Ja

Zu deinem "Ps": Stimmt, ein Teil des "Rosinenpickens", leider


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DickStone
76 Messages

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2 Jahren  ago  

Ich wüsste nicht, warum man nicht in Deutschland ansässig bleiben können sollte.

Die Infos auf guichet.lu sagen auch eher das Gegenteil:

"Als im Ausland niedergelassener Drittstaatsangehöriger (Grenzgänger) in Luxemburg arbeiten"

https://guichet.public.lu/de/citoyens/immigration/cas-specifiques/travailleur-frontalier-tiers/frontalier.html#:~:text=Drittstaaten%20festgestellt%20wurde.-,Vor%20der%20Aufnahme%20seiner%20Besch%C3%A4ftigung%20in%20Luxemburg%20muss%20der%20Drittstaatsangeh%C3%B6rige,genaue%20Adresse%20im%20Wohnsitzland%20angeben.

 


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Vera79
1758 Messages

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2 Jahren  ago  

Stundentenvisum ist nicht dasselbe wie ein Arbeitsvisum inkl. Aufenthaltsort


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DickStone
76 Messages

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2 Jahren  ago  

Das sind aber zwei unterschiedliche Themen. Grundsätzlich reicht ein (gültiger) Aufenthaltstitel in einem Land aus, um im anderen arbeiten zu können (wenn man dort die Arbeitserlaubnis erhält). Also wäre die Frage eher "reicht eine Arbeitserlaubnis in Luxemburg aus, um einen Aufenthaltstitel in Deutschland zu bekommen (oder zu behalten)?" Das dürfte ja dann das Amt für Ausländerfragen in Trier beantworten können.