Hallo,
ab dem 15.09. bin ich arbeitslos. Ich habe mich inzwischen in D arbeitssuchend gemeldet. Soviel ich dem Internet entnehmen konnte, habe wir als Grenzgänger keine Pflichten und Rechte bei der lux. ADEM, richtig?
Das einzige, was ich von der ADEM benötige ist das U1 für die Agentur für Arbeit in Trier.
Oder habe ich etwas übersehen?
Beste Grüsse