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Forum / Arbeitswelt

Ab dem 15.09.2018 arbeitslos. Pflichten bei der ADEM?  

Profilbild von
CaptainHook
635 Messages

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6 Jahren  ago  

Hallo,

ab dem 15.09. bin ich arbeitslos. Ich habe mich inzwischen in D arbeitssuchend gemeldet. Soviel ich dem Internet entnehmen konnte, habe wir als Grenzgänger keine Pflichten und Rechte bei der lux. ADEM, richtig?

Das einzige, was ich von der ADEM benötige ist das U1 für die Agentur für Arbeit in Trier.

Oder habe ich etwas übersehen?

Beste Grüsse


Profilbild von
Anonymous
Anonyme

Offline

6 Jahren  ago  

Du darfst dich aber bei der ADEM zuusätzlich arbeitssuchend melden. Somit kannst du auf die online Recherche zugreifen


Profilbild von
CaptainHook
635 Messages

Offline

6 Jahren  ago  

OK, in erster Linie geht es mir zunächst darum, nichts falsch zu machen, d.h. meinen Pflichten bei der ADEM nachzukommen. Ich habe es aber so verstanden, dass ich gegenüber der ADEM als Grenzgänger keinerlei Pflichten habe, da von dort ja auch keine Leistungen bezogen werden können.


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 697 Messages

Offline

6 Jahren  ago  

Derzeit ist für dich wichtig... dein Wohnort und sich beim dortigen Arbeitsamt arbeitslos zu melden. Damit hast keinen Zeitverlust mit dem ALG. Direkt in Lux selbständig nach neuer Arbeitsstelle suchen. Viel Glück