Hallo, Für die Gleichstellungsregel greift ja die Regel 90 % der Gesamteinkünfte in Luxembourg. Da ist es ja so das hierzu die ersten 50 Tage Homeoffice als in Lux verbracht betrachtet werden. Frage die sich mir stellt, betrifft diese Regel nur diese Gleichstellung und wie verhält sich das aus steuerlicher Sicht ? Oder gilt bei dem steuerlichen Thema immer noch die 50 Tage Regel und es sind > 50 Tage mehr Steuern in Lux zu zahlen ? Vielen Dank !
Guten Morgen,
darf ich hier eine Frage platzieren, die ebenfalls die HO - Tage betrifft.
Nach meinem Kenntnisstand ist für das deutsche Finanzamt die Stundenanzahl wichtig. Luxemburg zählt wohl auf Tagesbasis, Deutschland auf Stundenbasis. D. h. arbeite ich mehr wie 30 min in Deutschland gilt dies bereits an HO - Tag.
Wenn ich nun im HO 10 Stunden arbeite, hab ich somit einen Tag HO oder zwei Tage?
Vielen Dank für eure Einschätzung!
Viele Grüße
Mann muss zwischen einem Eventtag und den zu versteuernden Stunden unterscheide. Sobald du mehr als 30 Minuten zuhause arbeitest ergibt das einen Eventtag von denen du bis zu 34 haben kannst ohne in DE besteuert zu werden.
wenn du dann mehr als 34 Eventtage hast also an mehr als 34 Tagen > 30 Minuten in DE dann wird stundengenau in DE und Lux versteuert.
Extrembeispiel: 35 Tage mit 31 Minuten in DE
Streuern in DE auf 18 Stunden Rest LUX.
man kann an einem Tag also 4 Stunden in DE und 4 Stunden in Lux arbeiten. die Steueraufteilung erfolgt Stundengenau, leider können die Steuerprogramme wie WISO das nicht. Also führt das immer zu einer ungefähren Aufteilung.