Hallo, Für die Gleichstellungsregel greift ja die Regel 90 % der Gesamteinkünfte in Luxembourg. Da ist es ja so das hierzu die ersten 50 Tage Homeoffice als in Lux verbracht betrachtet werden. Frage die sich mir stellt, betrifft diese Regel nur diese Gleichstellung und wie verhält sich das aus steuerlicher Sicht ? Oder gilt bei dem steuerlichen Thema immer noch die 50 Tage Regel und es sind > 50 Tage mehr Steuern in Lux zu zahlen ? Vielen Dank !
Alle Diskussionen ansehen
MOBILE APPS
Laden Sie die Grenzgänger-App herunter, um keine Neuigkeiten zu verpassen!
Wählen Sie Ihren Store aus:
Apple Store
Scannen Sie den QR-Code
Play Store
Scannen Sie den QR-Code
DIE MEISTEN GELESENEN
Verbrauch
Benzin wird in Luxemburg teurer