Hallo, es gibt in Luxemburg eine "Gehaltsausgleichszahlung" über 4 Jahre, wenn man nach einer Arbeitslosigkeit eine neue Stelle antritt und bei dieser weniger verdient als bei der vorherigen Arbeitsstelle. Jetzt habe ich aber gehört, dass das nicht der Fall ist, wenn man Teilzeit (weniger als 20h) arbeitet. Kann mir da jemand weiterhelfen? Vielen Dank!
Hallo also ich empfehle dir ...geh nach Lux zum Arbeitsamt.
Wie mir bekannt ist gi n g diese Sache nur.... wenn du aus einem Vollzeit - Arbeitsverhältnis gekündigt bekommst ...und der alte Arbeitgeber für dich eine sogenannte AIDE au réemploi beantragte. Diese Sache lief dann über 4 Jahre mit Zuschuss. Aber die Gesetzte haben sich geändert. Ich glaube das kommt für deinen Fall nicht in Frage. Heute hat man doch das mit interner und externer reclassement. Und bei Teilzeit??? ich glaube eher nicht.
Hallo "Nelli" Warst du auf dem Arbeitsamt in Lux.? Hast du vielleicht ein update für uns?
Bei uns stehen auch betriebsbedingte Kündigungen an und der Betriebsrat OGBL verhandelt z.Zt. mit der Firmenleitung über einen Sozialplan.
Auch bei uns geht das Gerücht um das wir einen 4jährigen Lohnausgleich erhalten würden wenn wir eine neue Arbeitsstelle in Lux. finden (angeblich egal ob Luxemburger Staatsbürger oder Grenzgänger) Beantworten kann diese Frage scheinbar niemand - Betriebsrat ist sich unsicher meint aber das es möglich wäre
Hallo "Jumbo" "AIDE au réemploi" ist das ein Sozialplan? und was meinst du mit "interner,externer reclassment" ?
Wäre toll wenn jemand Info's hätte
Vielen Dank Gruss traki640:sad:
@ traki640 bei grösseren Entlassungen gibt es ein Formular das der Arbeitgeber ausfüllen muß, dieses gibt man dann auf der Adem ab und wartet auf den Bescheid, ob man die 4 Jahre bekommt. So ist das Gesetz in LU bei Entlassungen, Insolvenz. Aber man ist immer gut beraten wenn man in der Gewerkschaft ist, die machen das alles für einen fertig und gehen wenn es sein muß auch vor Gericht.
@ Jumbo
interner und externe reclassement bekommst nur in Krankheit bei eigener Antragstellung (Invalidenrente)
gruss toka
Hallo zusammen, die Wiedereingliederungshilfe (Aide au réemploi) wird normalerweise vom Arbeitgeber/Gewerkschaft beim Arbeitsministerium beantragt. Es müssen durch Sanierung / Umstrukturierung etc. Entlassungen vorgesehen sein oder aber zu erwarten. Wenn man die Zusage des Ministeriums (Schreiben geht auch an ADEM) hat, können die Mitarbeiter des betroffenen Unternehmens auch freiwillig das Unternehmen verlassen. Um in den Genuss der Wiedereingliederungshilfe zu kommen, muss der Arbeitnehmer eine Beschäftigung in LUX (ganz wichtig) nachweisen, die einen unbegrenzten Vertrag beinhaltet oder mind. 18 Monate (außer Elternzeit da gibt es Abweichungen). Es wird ein Ausgleich bezahlt, wenn man weniger als 90% des vorigen Lohnes erhält. Die Auffüllung wird durch die ADEM vorgenommen- max. 90% des vorigen Lohnes, max 350% des sozialen Mindestlohnes auf einer separaten Steuerkarte. Man kann wohl während der 4 Jahre den Arbeitgeber wechseln oder aber auch Teilzeit arbeiten (bekommt dann halt anteilig). Leider muss man wohl den Antrag jeden Monat stellen, aber habe gehört, dass nach der ersten Hürde im ersten Monat das ganz gut klappen würde. Es gibt in deutscher Sprache eine Zusammenfassung über die Wiedereingliederung; man kann aber auch bei ADEM nachfragen.
Gruß Antje
Also ich war selbst vor einigen Jahren mit der AIde au reémploi betroffen. Arbeitsvertrag für ein halbes Jahr. (Elternvertretung). Die Beschreibung von ANTJE weiter vorn ist korrekt. Dachte nur dass "Sie" mittlerweile abgeschafft wurde. Falls in einem Betrieb Kündigungen anstehen, die betriebsbedingt !!! ( so war es bei mir und ist mir die Sache bekannt) sind, sollte man auch mit der Gewerkschaft und dem Arbeitgeber versuchen diese Hilfsmaßnahme ( Aide au reémploi) zu erlangen.
Denn auch für jeden neuen Arbeitgeber ist man als Arbeitnehmer inklusiv dieser "Hilfsmassnahme" eine günstige Arbeitskraft. Die monatliche "Zuzahlung" für den Arbeitnehmer über eine zweite Steuerkarte, und monatlich bei der ADEM zu beantragen, ist wirklich nicht schwierig.
Die aide au reemploi wird als gewöhnliches einkommen versteuert und sozialversicherung wird auch abgezogen, so als wenn du einfach einen zweiten job hättest. also um eine idee zu bekommen: alle einkommen aufaddieren und mal mit einem onlinerechner ausrechnen wie hoch die einkommensteuer dafür ist. normalerweise wird die erste steuerkarte zum aktuellen steuersatz veranschalgt, und die zweite (z.b. aide reemploi) zu einem höheren satz. das gleicht sich aber spätestens bei der jahreserklärung wieder aus.
franz2: Die aide au reemploi wird als gewöhnliches einkommen versteuert und sozialversicherung wird auch abgezogen, so als wenn du einfach einen zweiten job hättest. also um eine idee zu bekommen: alle einkommen aufaddieren und mal mit einem onlinerechner ausrechnen wie hoch die einkommensteuer dafür ist. normalerweise wird die erste steuerkarte zum aktuellen steuersatz veranschalgt, und die zweite (z.b. aide reemploi) zu einem höheren satz. das gleicht sich aber spätestens bei der jahreserklärung wieder aus.
Merci für die Info!:bigsmile:
TheDuke: Wozu ist die zweite Lohnsteuerkarte notwendig?
Im Luxemburg brauchst du für jede Arbeitsstelle eine eigene Steuerkarte. Wenn Du 2 Arbeitsstellen hast, musst Du auch 2 Steuerkarten anfragen. Die aide au reemploi wird administrativ als 2. Arbeitsstelle angesehen, auch wenn Du nicht wirklich für die arbeiten gehst. Daher die 2. Karte.