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Forum / Arbeitswelt

34-Tage-Regelung Homeoffice  

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Chrischris
Trier | Deutschland | 7 Messages

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11 Monaten  ago  

Hallo liebe Community,

2024 soll ja die neue Regelung bzgl. Homeoffice gelten. Gibt es da einen Beschluss zu?

Meine Firma will mir das nur ermöglichen, wenn es da was offizielles zu gibt und leider kann ich nichts dazu finden.

Vielen Dank!


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info
3715 Messages

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11 Monaten  ago  

Oh leck, einfach in die Verständigungsvereinbarung zwischen Luxembourg und Deutschland schauen.


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Chrischris
Trier | Deutschland | 7 Messages

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11 Monaten  ago  

 

Ich habe auch gesehen, dass es unterzeichnet worden ist und Vereinbarungen getroffen worden sind!!!!

Da steht es soll in Kraft treten, aber nicht genau, ab wann.

Jedenfalls habe ich nichts gefunden und unsere Personalerin will was offizielles.

Ich wüsste gerne, ob es eine offizielle Seite gibt, wo man deutlich sehen kann, ab wann es rechtswirksam ist!

 


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MischMasch
Trier | Deutschland | 329 Messages

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11 Monaten  ago  

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2023/07/2023-07-06-dba-aenderungsprotokoll-deutschland-luxemburg.html

Laut Internetseite des Bundesfinanzministeriums ist das Änderungsprotokoll vom 6. Juli 2023 allerdings noch nicht in Kraft getreten. (Stand 20.12.2023)

 


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MischMasch
Trier | Deutschland | 329 Messages

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11 Monaten  ago  

@Chrichris: Du kannst davon ausgehen, dass das Abkommen bald ratifiziert wird. Bis Du Deine  aktuell noch gültigen 19 Tage aufgebraucht hast, sollte das sicher durch sein. Dann kann Deine Firma das immer noch ergänzen.


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Andi81
15 Messages

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11 Monaten  ago  

Vorsicht, die Änderung greift erst ab 1.Januar des Folgejahres nach Inkrafttreten!

Für 2024 wird das also vermutlich nichts mehr, wenn es bis jetzt noch nicht in Kraft getreten ist. 😪 


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Grenzgaenger2014
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11 Monaten  ago  

Doch, zum 01.01.2024 gelten die 34 Tage. Ist bereits beschlossene Sache und wurde auch bereits des öfteren kommuniziert.


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Manta1
60 Messages

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11 Monaten  ago  

Aus dem l‘essentiel von vor 7 Tagen.

 

Grenzgänger aus Deutschland dürfen künftig fünfzehn zusätzliche Telearbeitstage einlegen, ohne Ärger mit dem Finanzamt befürchten zu müssen. Alle 60 Abgeordneten der Chamber haben am Donnerstag einem Gesetzentwurf zugestimmt. Ab dem Jahr 2024 können Grenzpendler 34 Tage von zu Hause arbeiten, ohne dass das Einkommen auch anteilig in Deutschland besteuert wird. Damit setzten sie ein geschlossenes Abkommen zwischen Luxemburg und Deutschland um.

 

Wenn dein Arbeitgeber zu unfähig ist, Neuerungen richtig umsetzen zu können, sollte er bei der zuständigen Behörde nachfragen. 


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MischMasch
Trier | Deutschland | 329 Messages

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11 Monaten  ago  

Nun, Artikel in Tageszeitungen oder auf Internetseiten von Gewerkschaften, sind sicher KEINE offiziellen Nachweise ! 

Das Gesetz zum Protokoll ist aber am 8.12.2023 laut Bundesgesetzblatt ratifiziert worden. Es fehlt jetzt nur noch der Austausch der Urkunden zwischen den Ländern. Wird wahrscheinlich ein Weihnachtspräsent.  Grundsätzlich sollte ein Unternehmen aber unabhängig von DBAs festlegen, wieviel Homeoffice Tage sie den Mitarbeitenden ermöglicht. Die Beachtung der steuerlichen Auswirkungen liegt alleine in der Verantwortung der Arbeitnehmer.


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Götz G.
2 Messages

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11 Monaten  ago  

Mein Arbeitgeber ist der Meinung, dass die 34 Tage anteilig auf die Arbeitszeit anzurechnen sind. Also analog zu den Regelungen in Frankreich und Belgien. Dies ist aber für Deutschland nicht der Fall, nicht in den vorherigen Regelungen zum DBA und auch meines Wissens nach nicht in den aktuellen. Ein uns allen bekannter Steuerberater at dies auch kürzlich in einem Interview so angegeben. Kennt einer von euch eine offizielle Quelle bzw. Stelle die dies Aussage stützt? Danke im Voraus


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SippingTea
9 Messages

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11 Monaten  ago  

Das projet de loi Nummer 8311, welches die bilaterale Konvention ratifizieren soll, wurde im Dezember in erster Abstimmung von der CHD genehmigt. Jetzt läuft es die nächsten Instanzen durch.

Fortschritt kannt man hier sehen: https://www.chd.lu/fr/dossier/8311


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Götz G.
2 Messages

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11 Monaten  ago  

Vielen Dank für die Info. Allerdings finde ich her auch keine Regelung zur anteiligen Gewährung der 34 Tage. 


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Knackbaer
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10 Monaten  ago  

https://impotsdirects.public.lu/fr/archive/newsletter/2024/nl12012024.html

In dem PDF  auf Seite 5 findet man den Hinweis, dass die 34 Tage auch für Teilzeit gelten ( https://impotsdirects.public.lu/dam-assets/fr/conventions/conv/11124-kv-lux-ger-lux.pdf).