Hallo liebe Community,
2024 soll ja die neue Regelung bzgl. Homeoffice gelten. Gibt es da einen Beschluss zu?
Meine Firma will mir das nur ermöglichen, wenn es da was offizielles zu gibt und leider kann ich nichts dazu finden.
Vielen Dank!
Ich habe auch gesehen, dass es unterzeichnet worden ist und Vereinbarungen getroffen worden sind!!!!
Da steht es soll in Kraft treten, aber nicht genau, ab wann.
Jedenfalls habe ich nichts gefunden und unsere Personalerin will was offizielles.
Ich wüsste gerne, ob es eine offizielle Seite gibt, wo man deutlich sehen kann, ab wann es rechtswirksam ist!
Laut Internetseite des Bundesfinanzministeriums ist das Änderungsprotokoll vom 6. Juli 2023 allerdings noch nicht in Kraft getreten. (Stand 20.12.2023)
Ein paar Beispiele. Da wird es keine offizielle Ansprache des einäugigen / vergesslichen Kanzlers im TV diesbezüglich geben... 😉
Aus dem l‘essentiel von vor 7 Tagen.
Grenzgänger aus Deutschland dürfen künftig fünfzehn zusätzliche Telearbeitstage einlegen, ohne Ärger mit dem Finanzamt befürchten zu müssen. Alle 60 Abgeordneten der Chamber haben am Donnerstag einem Gesetzentwurf zugestimmt. Ab dem Jahr 2024 können Grenzpendler 34 Tage von zu Hause arbeiten, ohne dass das Einkommen auch anteilig in Deutschland besteuert wird. Damit setzten sie ein geschlossenes Abkommen zwischen Luxemburg und Deutschland um.
Wenn dein Arbeitgeber zu unfähig ist, Neuerungen richtig umsetzen zu können, sollte er bei der zuständigen Behörde nachfragen.
Nun, Artikel in Tageszeitungen oder auf Internetseiten von Gewerkschaften, sind sicher KEINE offiziellen Nachweise !
Das Gesetz zum Protokoll ist aber am 8.12.2023 laut Bundesgesetzblatt ratifiziert worden. Es fehlt jetzt nur noch der Austausch der Urkunden zwischen den Ländern. Wird wahrscheinlich ein Weihnachtspräsent. Grundsätzlich sollte ein Unternehmen aber unabhängig von DBAs festlegen, wieviel Homeoffice Tage sie den Mitarbeitenden ermöglicht. Die Beachtung der steuerlichen Auswirkungen liegt alleine in der Verantwortung der Arbeitnehmer.
Mein Arbeitgeber ist der Meinung, dass die 34 Tage anteilig auf die Arbeitszeit anzurechnen sind. Also analog zu den Regelungen in Frankreich und Belgien. Dies ist aber für Deutschland nicht der Fall, nicht in den vorherigen Regelungen zum DBA und auch meines Wissens nach nicht in den aktuellen. Ein uns allen bekannter Steuerberater at dies auch kürzlich in einem Interview so angegeben. Kennt einer von euch eine offizielle Quelle bzw. Stelle die dies Aussage stützt? Danke im Voraus
Das projet de loi Nummer 8311, welches die bilaterale Konvention ratifizieren soll, wurde im Dezember in erster Abstimmung von der CHD genehmigt. Jetzt läuft es die nächsten Instanzen durch.
Fortschritt kannt man hier sehen: https://www.chd.lu/fr/dossier/8311
https://impotsdirects.public.lu/fr/archive/newsletter/2024/nl12012024.html
In dem PDF auf Seite 5 findet man den Hinweis, dass die 34 Tage auch für Teilzeit gelten ( https://impotsdirects.public.lu/dam-assets/fr/conventions/conv/11124-kv-lux-ger-lux.pdf).