https://www.wort.lu/wirtschaft/34-tage-homeoffice-auch-fur-deutsche-grenzganger/1954626.html
Bin mal gespannt wie es sich dann entwickelt. Sonst passt ja alles. Aber die 34 Tage machen zu dürfen wäre halt gut. Die Firmen die die IT-Infrastruktur haben sowie die Möglichkeiten Home Office ohne Beeinträchtigungen auszuführen, sollten dazu verpflichtet werden meiner Meinung nach. Während der Corona Zeit hat es prima funktioniert. Und seit dies aufgehoben wurde, darf man es nicht mehr machen...
Danke Christian Lindner.
das Gejammere der örtlichen Bürgermeister aus der Region TR-SAB nach einem Finanzausgleich habe ich fast als Erpressung empfunden. Ohne die GG würde es in TR-SAB aussehen wie in Ostsibirien…
😉 das Saarland auch.....
Finde die 34 Tage super und alles andere wird sich zeigen....
Und wer möchte und darf, kann ja bis zu 50% Homeoffice machen. Das muss jeder selbst entscheiden oder einen Steuerberater fragen 😉
Danke Christian Lindner.
das Gejammere der örtlichen Bürgermeister aus der Region TR-SAB nach einem Finanzausgleich habe ich fast als Erpressung empfunden. Ohne die GG würde es in TR-SAB aussehen wie in Ostsibirien…
😉 das Saarland auch.....
Finde die 34 Tage super und alles andere wird sich zeigen....
Und wer möchte und darf, kann ja bis zu 50% Homeoffice machen. Das muss jeder selbst entscheiden oder einen Steuerberater fragen 😉
Leider nur 50 Tage, oder? 😉
Bitte immer auch beachten dass bei uns Dienstleistungsunternehmen der Kunde den Rahmen für Homeoffice vertraglich vorgibt. Einige meiner deutschen Angestellten haben z.B. Homeoffice nur in absoluten, klar definierten Ausnahmefällen zugestanden bekommen. Für die Verträge ab 2024 wird natürlich versucht diese neue gesetzliche Regel im Sinne der Angestellten bei Kunden durchzusetzen.
Mich würde mal interessieren, ob man überhaupt beziffern kann, wie hoch der Betrag der entgangenen Steuereinnahmen durch die Erhöhung der Bagatellgrenze ungefähr ist? Im Prinzip sind das ja die Steuern, die Grenzpendler bisher in D bezahlt haben, weil sie mehr als 19, aber weniger als 35 Tage Anrechnungstage hatten.
Mich würde ja mal interessieren, ob die Höhe der durch die Erhöhung der Bagatellgrenze unterm Strich (dh. in der Kasse der Kommunen) entgangenen Steuereinnahmen überhaupt beziffert werden kann. Im Prinzip sind das doch die in D entrichteten Steuern der Grenzpendler, die bisher mehr als 19, aber weniger als 35 Anrechnungstage hatten. Hatte ein Grenzpendler vorher weniger als 20 Tage und jetzt auch, flossen/fließen keine Steuern nach D; hatte ein Grenzpendler vorher mehr also 34 und jetzt auch, fließen nach wie vor die anteiligen Steuern nach D.
Schwer, denn ich denke, dass viele Grenzgänger wenn überhaupt bis 19 Tage gearbeitet haben und gar nicht in die Problematik kommen wollten, auch in Deutschland zahlen zu müssen. Von daher sind diese ganzen Argumente und Jammereien der deutschen Gemeinden solche, die Deutschland überhaupt erstmal nachweisen müssen. Sie hätten also sowieso gar nichts bekommen. Und das schnallen die Bürgermeister, Lokalpolitiker und Bundespolitiker wie die Hubertz nicht.