Hallo,
Gehen wir davon aus, dass eine Person schon längere Zeit in einem Unternehmen tätig ist, immer wieder mit befristeten Verträgen und nun einen unbefristeten Vertrag erhält.
Kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer in diesem Fall den 2. Elternurlaub ohne Probleme einreichen?
Oder muss der Arbeitgeber wegen des neuen Vertrages zustimmen?
Liebe Grüße