Ich werde nur noch bis Juni in Luxemburg beschäftigt sein.
Kann ich für dieses 1/2 Jahr dann die kompletten 19 Tage nehmen?
@Grenzgaenger2014 - das ist mit Verlaub brandgefährliches Halbwissen.
Hier die offizielle Aussage vom Finanzamt Trier:
"
Nein. Im Falle einer sogenannten unterjährigen Beschäftigung vermindert sich die Bagatellgrenze auf 2 Tage je Monat der Tätigkeit für einen luxemburgischen Arbeitgeber, wobei sie auf maximal 19 Tage begrenzt ist.
Beispiel:
Arbeitsaufnahme in Luxemburg: 01.05. Lösung:Bagatellgrenze 01.05. bis 31.12 = 7 Monate x 2 Tage = 14 Tage"
Zu Deinem Beispiel Arbeitsaufnahme 01.05, wenn derjenige dann dennoch 19 Tage machen würde, gehe ich richtig in der Annahme das er diese dann komplett in DE versteuern müsste ? Oder nur die Differenz 19 - 14 = dieser 5 Tage dann ?
Danke Dir
Werden die 14 Tage überschritten sind alle Tage in Deutschland zu versteuern, was jedoch nicht zwingend nachteilig für den Steuerpflichtigen sein muss.
Japp, es sind 12 Tage die außerhalb von Luxemburg gearbeitet werden darf ohne das eine Steuerpflicht in Deutschland daraus resultiert.
@Grenzgaenger2014 - das ist mit Verlaub brandgefährliches Halbwissen.
Hier die offizielle Aussage vom Finanzamt Trier:
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Nein. Im Falle einer sogenannten unterjährigen Beschäftigung vermindert sich die Bagatellgrenze auf 2 Tage je Monat der Tätigkeit für einen luxemburgischen Arbeitgeber, wobei sie auf maximal 19 Tage begrenzt ist.
Beispiel:
Arbeitsaufnahme in Luxemburg: 01.05. Lösung:Bagatellgrenze 01.05. bis 31.12 = 7 Monate x 2 Tage = 14 Tage"
Ist hier nicht die Anzahl der Monate falsch? Es müssten doch 8 Monate sein und damit hätte in diesem Fall derjenige/diejenige 16 statt 14 Tage oder habe ich irgendwie einen gedanklichen Fehler? Finde schon, dass das FA Trier sowas dann auch richtig darstellen sollte.