logo site
icon recherche
Forum / Arbeitswelt

15.08. Feiertag aber kein Ersatz?  

Profilbild von
Vera79
1761 Messages

Online

15 Jahren  ago  

Der 15.08. ist ein Feiertag und dieses Jahr ein Samstag. Jetzt sagt mein Arbeitgeber, dass es keine Ersatz dafür gibt. Ist das ok und bei euch genauso? Ich dachte es gibt eine regelung, dass "Feiertage am Wochenende" nachgeholt werden?


Profilbild von
chicka
497 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Gute Frage, weiß jemand genau, wie das mit Samstagen aussieht? Ich dachte immer, es müssen in Lux 10 freie Tage durch die Feiertage gewährleistet sein...


Anonymous
Anonyme

Offline

15 Jahren  ago  

http://www.entreprises.public.lu/content/duree_travail/feries/index.php?type=ressourcesHumaines

Nur Feiertage, die auf einen Sonntag fallen, müssen "nachgeholt" werden.


Profilbild von
Vera79
1761 Messages

Online

15 Jahren  ago  

Aah, vielen Dank für die Info und den link


Profilbild von
fordprefect
6 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Da gibt es hier doch eine schöne Infoseite: http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=679[/url]

"Fällt ein gesetzlicher Feiertag ... auf einen Sonntag (oder einen anderen Tag der Woche, an dem der betreffende Arbeitnehmer normal nicht arbeiten würde), so kann er stattdessen einen anderen Tag arbeitsfrei nehmen."

Die gleiche Information gibt es hier: http://www.akl.lu/images/Publications/Pdf/2004_2_AK_vous_informe.pdf[/url]


Profilbild von
amelie1
231 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

.. genau da liegt der springende Punkt. In dem Formular auf Seite 25. Wenn man normalerweise Samstags NICHT arbeitet (wie die meisten) dann hat man offenbar sehr wohl Anrecht auf den Ausgleich!

als Beispiel genannt: Beispiel: 2004 fällt der 25. Dezember auf einen Samstag. Ein Arbeitnehmer, der normalerwei- se von Montag bis Freitag arbeitet, hat Anspruch auf einen Ausgleichsurlaubstag, der spätestens am 31. März 2005 in Anspruch genommen werden muss.

Übrigens fällt auch in diesem Jahr einer der Weihnachtsfeiertage auf einen Samstag.

Ich habe auch gerade mal bei unserer Personalerin nachgefragt - bei einer normalen 40-Stunden-Woche muss der Samstag innerhalb von 3 Monaten ausgeglichen werden. In der Regel wir automatisch ein Tag gutgeschrieben.


Anonymous
Anonyme

Offline

15 Jahren  ago  

Weiss denn jemand, vorher diese Regelung kommt? Im Code du Travail steht nur was von der Sonntags-Regelung......


Profilbild von
TheDuke
139 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Im Internetauftritt des Arbeitgeberverbandes der Versicherungen ist der Samstag auch zu verrechnen.

Siehe hier: http://www.aca.lu/activites/jours_feries_2009_calendrier.pdf