Hallo,
Ich werde bald heiraten und mit meiner Freundin in L ein Haus bauen. Dies sind Gründe genug um in den nächsten Wochen meinen Wohnsitz nach L zu verlegen (auf die Adresse meiner Freundin); einerseits weil man ja zusammen seinen Wohnsitz haben muss um in Steuerklasse 2 eingetragen zu werden und anderseits um beim Notar den "billigen Akt" zu bekommen. Meine Wohnung in D wollte ich aber noch nicht direkt aufgeben da wir anderswo keinen Platz haben alle Sachen unterzustellen (bis das Hause fertig ist, ca. 8 Monate). Nun meine Frage: Kann ich mich einfach so in Luxemburg anmelden und trotzdem noch eine geraume Zeit in D wohnen bleiben (indem ich mich hier vorerst gar nicht abmelde)? Ich habe in Luxemburg Stadt beim Bierger Zentrum angerufen und erfahren dass man in L zur Anmeldung keine Abmeldebestätigung von woanders braucht. Was spricht also dagegen? Ich kann mir schon denken dass das nicht ganz legal ist, aber kann ich da Probleme bekommen?
Vielen Dank für eure Antwort.