Auf der A64 (sorry nicht A1!) und Lux-Autobahn , lauter grellrote Lichter... Ich dachte mir schon... es sieht so aus wie die Weihnachtsabteilung bei Möbel Martin!
Im Ernst: Es wurde schon hier mehrfach erwähnt. Die hintere Nebelschlussleuchte wird oft falsch und missbräuchlich eingesetzt, ES BLENDET UND NERVT!
Dieses Verhalten zu korrigieren setzt natürlich voraus, dass man weiß, dass man den Schalter nicht automatisch bis zum Anschlag drehen muss! Stufe 1 schaltet die Nebelscheinwerfer und Stufe 2 die NSL 😉
Wer glaubt durch Einschalten der NSL im Schlangen fahren bzw. dichtem Berufsverkehr einen Sicherheitsgewinn im Nebel zu erlangen, - der u. U. höhere Geschwindigkeiten erlaubt - , irrt und fährt schlichtweg rücksichtslos. Denn das Problem des zu späten Erkanntwerdens durch den folgenden Fahrer existiert in dem Fall kaum. Im Gegenteil, das Bremslicht wird sogar später wahrgenommen, weil das Gehirn sich auf die NSL fixiert! Einzige Ausnahme: Wenn man als letzte in der Schlange fährt, ist auch „einleuchtend“ oder??
Ich weiß: « Es gibt Leute die machen sich um alles Gedanken und haben nichts anderes im Sinn als andere zu Maßregeln. Es gibt aber auch Leute, die machen sich über nichts Gedanken und es kommt ihnen nicht in den Sinn Rücksicht auf andere zu nehmen, z.B. sie nicht zu blenden. »
Z. Zt. läuft sogar eine Petition beim Deutschen Bundestag darüber, dass es bei der Zulassung von Neufahrzeugen eine optische und akustische Warneinrichtung im Fahrzeug vorhanden sein muss, die tätig wird, wenn die NSL eingeschaltet ist und gleichzeitig das Fahrzeug mit mehr als 50km/h bewegt wird Wäre sinnvoller als in Piepston wenn die Wischwasch-Anlage beinahe leer ist oder?
Dazu sagt die Sendug mit der Maus oder war's Jörg Pilawa ??? 😉 "Merke dir": Wenn die Sichtweite durch Nebel (gilt auch bei Regen und Schneefall!) bedingt weniger als 50 m beträgt (also dieselbe Voraussetzung wie für die Benutzung der NSL), dann darf auch höchstens mit 50 km/h gefahren werden.
Oder umgekehrt gesprochen: Sobald man wieder weiter sieht als 50 m, darf —unter Beachtung der übrigen Verkehrsregeln— zwar eventuell wieder schneller als 50 km/h gefahren werden, dann aber OHNE NEBELSCHLUSSLEUCHTE!
Allzeit „gut'Grip“ und einen erfolgreichen Wochenstart! ...