Und hier der Bericht zu diesem Punkt, aus der letzten Sitzung:
Tagesordnungspunkt 10:
Auftrag zur Ausführung von Dienstleistungen zur Ausschreibung "Breitbandversorgung im ländlichen Raum"
Ortsbürgermeister Daleiden verwies zu diesem Tagesordnungspunkt auf den Beschluss des Gemeinderates aus der letzten Sitzung, wonach für den Breitbandausbau in den Ortsteilen Trierweiler, Sirzenich und Fusenich eine staatliche Förderung beantragt werden solle. Die Gewährung einer solchen Förderung setzte zwingend eine öffentliche Ausschreibung voraus.
Da es sich bei der Ausschreibung um eine wirklich „knifflige“ Angelegenheit handele und die Verwaltung über keinerlei Erfahrung diesbezüglich verfüge, habe man Verbindung zu der Firma TI Teleplan aufgenommen, da diese über das entsprechende „Know how“ verfüge und auch schon anderen Gemeinden in der Region erfolgreich weitergeholfen habe. Dabei spiele insbesondere die Überlegung eine Rolle, dass die Gemeinde keine „Funk- oder Satellitenlösung“ anstrebe, sondern vielmehr an einem Glasfaserkabel-Ausbau interessiert sei. Aber genauso wichtig sei, dass die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt würden. Denn ohne Förderung wären die Kosten für die Gemeinde nicht zu schultern.
Um nicht weitere kostbare Zeit zu verlieren habe der Bauausschuss in seiner Sitzung am 08.11.2010 in Anwesenheit aller Fraktionsvorsitzenden beschlossen, die Firma TI Teleplan gemäß deren Angebot über 4.581,50 € zu beauftragen, eine entsprechende Ausschreibung durchzuführen.
Die Firma TI Teleplan habe die Ausschreibung inzwischen schon vorbereitet und stimme sich derzeit mit der ADD bzgl. der Fördervoraussetzung ab. Sowie das Büro die Sache bearbeite, merke man sofort, dass hier „Profis“ am Werk seien und dass das Anliegen der Gemeinde in den besten Händen sei.
Nachträglich stimmte der Gemeinderat einstimmig der Beauftragung der Firma TI Teleplan mit der Ausführung von Dienstleistungen zur Ausschreibung „Breitbandversorgung im ländlichen Raum“ für die Ortsgemeinde Trierweiler zum Angebotspreis von 4.581,50 € zu. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Nachtragshaushalt 2011 zur Verfügung zu stellen.
Weiterhin beschloss der Gemeinderat einstimmig, grundsätzlich Haushaltsmittel für evtl. notwendige Baumaßnahmen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Ortsgemeinde zur Verfügung zu stellen. Über die Höhe des Ansatzes ist im Rahmen der Beratungen zum Nachtragshaushalt zu entscheiden.
Dann schau'n wir mal. 🙂