Hallo Grenzgänger, hallo Forum,
ich wohne seit gut drei Jahren in einer Mietwohnung in Luxembourg. In meinem Mietvertrag habe ich keine Klausel zum Thema "Reparatur von elektrischen Geräten" gefunden. Allerdings befindet sich in der Wohnung eine Einbauküche inkl. aller möglichen elektrischen Geräte. Die Küche wird im Mietvertrag mit unter "Objet" aufgeführt.
Nun ist vor wenigen Tagen der Ofen kaputtgegangen. Die Reparatur wird vorraussichtlich etwa 300,- EUR kosten.
Weiß jemand von Euch, wer für diese Kosten aufkommen muss - Mieter oder Vermieter? Bin ich das? Wenn ja, was wäre, wenn ich das Gerät durch ein "Billig-Ofen" ersetze? Oder muss der "Vermieter" dafür aufkommen? Schliesslich zahle ich indirekt ja auch Miete für die Küche...
Der Techniker sprach von einer "Versicherung", die solche Schadensfälle übernehmen würde, allerdings war sein Deutsch und mein Französisch recht schlecht, so dass ich ihn da eventuell falsch verstanden habe.
Für Eure Hilfe und Ratschläge bin ich sehr dankbar.
Gruß, Utzelbutzel