Hallo, hoffe mir kann jemand helfen! Habe mir in Lux im Copal ein paar Kinderschuhe gekauft. Beim Kauf habe ich gefragt ob ich Sie zurückbringen kann, wenn Sie meiner Tochter nicht passen. Verkäuferin meint, dies sei gar kein Problem, sie wären ja nicht reduziert. Nun gut, Schuhe zu groß - und wollte sie zurück bringen. Da sagte dann die Verkäuferin das ich nur eine Gutschrift bekäme. Daraufhin ich zu Chefin die wurde pampig beschimpfte uns deutsche wir würden immer nur kommen kaufen und dann wollten wir geld zurück. und ich war nicht die erste und auch nicht die letzte.......Nach einem pampigen Wortkampf gab sie mir dann endlich die Anschrift Ihrer Hauptniederlassung, dort hin werde ich schreiben, finde das alles unverschämt, auch ihren Namen hat sie mir nicht gesagt, auch nict auf Fragen... Gibt es so was unverschämtes?? Wisst Ihr vielleicht wie die Rechtslage hier in Lux ist? Ich bin alleinerziehende Mama und habe trotz Arbeit in Lux nicht super viel Geld und warum muss ich mir nun in dem Geschäft etwas was ich nicht brauche aussuchen anstatt man mir das Geld zurück gibt!? Ich bin so sauer!!! Und sehr dankbar über jeden Tip!!
Du hast kein Recht auf Umtausch wenn Du Ware im Geschäft kaufst, auch nicht in Deutschland. Der Geschäftsmann kann Dir das ermöglichen oder auch nicht, auch ob er Geld zurückgibt oder nur eine Gutschrift. Das Geschäft hat die Schuhe zurückgenommen wie versprochen. Von Geld zurück war scheinbar nie die Rede. Da die Schuhe nicht passen, wieso nimmst Du denn keine in der passenden Grösse und zahlst mit der Gutschrift? Ich kann da kein Fehlverhalten beim Personal erkennen.
Nur wenn die Ware einen Mangel hat, hat der Käufer ein Recht darauf, diesen Mangel beseitigt zu bekommen. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann (z.B. durch Reparatur oder Austausch des Artikels), dann muss der Verkäufer halt das Geld zurückgeben. Dies gilt auch im Schlussverkauf.
Allerdings ist die Rücknahme mangelfreier Ware (und das waren die Schuhe ja wohl) eine reine Kulanz, so dass der Verkäufer auch bestimmen kann, zu welchen Bedingungen.
Wieder etwas anderes ist, ob die Copal-Geschäftsleitung das geschilderte Verhalten der Marktleitung - insbesondere, den Namen nicht zu nennen - gut findet; ich wage das zu bezweifeln - das wird Dir nur leider auch nichts helfen 🙁
Hallo Naranja,
tja, das ist ärgerlich, vor allem wenn man so blöde angepampt wird. Das muss echt nicth sein.
Aber oernie hat Recht, du hast weder in Deutschland noch in Luxembourg einen Anspruch auf Gelderstattung, wenn die Ware nicht mangelhaft ist. Wenn das doch so gemacht wird, dann ist das Service bzw. Guter-Wille des jeweiligen Geschäftes.
Hast du denn sonst nichts, was du aus dem Copal gebrauchen kannst? Auch wenn Lebensmittel vielleicht etwas teuer sind, so ist das Geld ja aber doch trotzdem nicht weg.
Ärger dich nicht, die Chefin dort ist wohl einfach mit dem falschen Bein aufgestanden.
Sandy
Hallo, vielen Dank für Euren Feedbacks !! Habe die Schuhe nicht direkt im Copal gekauft - sondern in den Schuhladen - im Copal Wasserbillig. Hätte auch umgetauscht in eine Nummer kleiner, nur waren diese nur in dieser Größer da. Es geht mir nur um die Art und Weise, wie die mit mir umgegangen ist!! Werde da sicher nichts mehr kaufen. Und ich werde auch einen Brief an die Hauptniederlassung in Belgien schicken! Finde dieses Verhalten unmöglich, wenn ich das bei mir auf der Arbeit machen würde.....
mini06: also ich habe schon öfter sachen umgetauscht, sei es im auchan, h&m oder promod.Dann hast Du aber Glück gehabt; das machen noch lange nicht alle von den Läden, die im Auchan untergeschlüpft sind. Ich habe mich mal in einer der Boutiquen kriminell mit einer Verkäuferin in die Haare bekommen, weil die mir was verkauft hatten, was gar nicht funktionierte, und dann doof wurden.... das Geld hab ich dann trotzdem nicht bekommen. Ärgerlich!
den brief und das geld für die breifmarke kannste dir sparen.der wird zerissen und in ablage rund geworfen.die belgier sind genauso gut auf uns deutsche zu sprechen,wie viele luxenburger und franzosen. umtausch bzw geld zurück bekommste nur,wenn die ware fehlerhaft war.die muß dann 2 mal verbessert werden.erst beim3.anlauf hast du das recht,geld zurückzufordern