Kan ich in Luxemourg einen Zweitwohnsiz anmelden,zudem ein KFZ auf diesen zulassen? Gruss aus Köln Frank
18 Jahren ago
Die Anmeldung eines Wohnsitzes in L bestätigen juristisch nur das, was darauf steht: dass man seinen Wohnsitz angemeldet hat.
Zur KFZ-Anmeldung kann ein zweiter Wohnsitz genügen, wenn die Gemeinde oder ein Luxemburger Unternehmen zusätzlich bestätigt, dass dieser Wohnsitz effektiv "gelebt" wird, d.h. den tatsächlichen Aufenthaltsgewohnheiten entspricht.
Concernant le propriétaire ou détenteur :, http://www.snct.lu/snct/home.nsf