Vielleicht hat jemand ein ähnliches Problem oder Frage und kennt sich aus: Wir haben dieses Jahr unser Kind bekommen. Wohnen in D. Meine in L tätige Frau befindet sich zur Zeit in 6-monatiger Elternzeit und erhält auch Elterngeld in L. Ich bin in D angestellt. Habe ich trotzdem noch Anspruch auf zweiten 6-monatigen Elternurlaub incl. Elternurlaubsgeld in Lux innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes? ...oder stehen mir lediglich die restlichen 8 Monate Elternzeit (von den möglichen 14 Monaten ab der Geburt des Kindes) in D zu? Hintergrund : Ich möchte erst im dritten Lebensjahr des Kindes eine Elternzeit von einem halben Jahr nehmen. DANKE FÜR DIE ANTWORTEN!!!
Entschuldigung, aber woher sollte denn dein Anspruch in Luxemburg kommen, wenn du in Deutschland arbeitest!? Außerdem stehen dir nach momentanem Recht noch nicht mal mehr die restlichen 8 Monate Elterngeld in Deutschland zu, da Luxemburg sich ansonsten das Geld für den Congé parental von deiner Frau zurückzahlen läßt. ( Luxemburg möchte smit eine mögliche Bevorzugung /Vorteil für die Grenzgänger umgehen)Die einzige Möglichkeit die du hast, ist Elternzeit in Deutschland zu nehmen (geht bis zum 3. Lebensjahr zu dem Zeitpunkt den du dir aussuchst), aber du wirst kein Geld mehr hierfür bekommen. Im Prinzip ist es ähnlich wie ein unbezahlter Urlaub nur das man wohl rechtlich ein bißchen besser abgesichert ist. Viele Grüße