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Forum / Allgemeines

Zwei Fragen zum Formular 400D (Einkommenssteuererklärung)  

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fordprefect
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17 Jahren  ago  

Hallo,

ich bin derzeit dabei, erstmalig meine Einkommenssteuer in Luxembourg zu machen. Nachdem ich mich schon relativ erfolgreich eingearbeitet habe, bleiben 2 Fragen auf die ich bisher (auch unter Nutzung der hiesigen Suchfunktion) keine Antworten gefunden habe.

1. "Angaben des Ehepartners bei Zusammenveranlagung der Ehegatten" (Zeile 8) Wenn ich hier nichts eintrage, also keine Zusammenveranlagung wähle dann hat das doch keinen Einfluß auf die Steuerklasse, oder? Ich bin in Steuerklasse 2 da verheiratet und >50% des Haushaltseinkommens in LU erwirtschaftet werden. Meine Frau arbeitet in D, also müssen wir keine Zusammenveranlagung wählen.

2. "Bruttobezüge laut Lohnsteuerbescheinigung" (Zeile 45) Kommt hier das Bruttogehalt rein oder das zu versteuernde Brutto (also NACH Abzug der Sozialabgaben). Mich wundert es etwas, dass im ganzen Formular nirgends die abgeführten Sozialabgaben (PK, KK) anzugeben sind.

Würde mich freuen, falls jemand kurz helfen kann, der das Ganze schon einmal erfolgreich hinter sich gebracht hat.

Schöne Grüße und Danke im Voraus, Thomas


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VWL
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17 Jahren  ago  

Die Sozial abgaben trägst du auf Seite 7 Zeile 94 ein. Also wird vorher auch der Bruttobetrag eingetragen.


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fordprefect
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17 Jahren  ago  

Danke. Wenn man weiß was es heißen soll, leuchtet die Formulierung im Feld auch ein 😉


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Maacher
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17 Jahren  ago  

wenn Du Gleichstellung mit Ansässigen beantragen kannst solltest Du das mal versuchen, s. Text 57ff, sofern Sonderausgaben usw. geltend gemacht werden könnten - wenn Du ohne Gleichstellung besser fahren würdest wird sie sowieso nicht angewendet, es ist also nie zum Nachteil, soweit ich das verstehe


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Maacher
89 Messages

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17 Jahren  ago  

ich gebe hier (Z.94) nun auch die assurance dependence mit an, es wurde mir zwar schon mal von der Steuerbehörde abgelehnt, aber es scheint hier die Meinung vorzuherrschen, daß es auch hier mit reingehört


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SteuerPerle
417 Messages

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17 Jahren  ago  

nur mit der Gleichstellung können Sonderausgaben etc geltend gemacht werden!Also unbedingt ausfüllen. In Luxemburg findet immer eine Zusammenveranlagung statt. Getrennte Veranlagung kann nicht gewählt werden. Das dt. einkommen der Ehefrau zählt zum Progressionsvorbehalt dazu. SteuerPerle.de


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fordprefect
6 Messages

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17 Jahren  ago  

Die zwangsläufige Zusammenveranlagung ergibt sich aber doch nur aus der Beantragung der Gleichstellung nach Artikel 157: "...Bei verheirateten Personen wird für die Feststellung des Steuersatzes das ausländische Tätigkeitseinkommen beider Ehegatten berücksichtigt."

Wenn ich die Gleichstellung nicht beantrage muss ich auch nicht zusammenveranlagen, das Gehalt meiner Frau wird nicht mit eingerechnet - im Gegenzug wird dann natürlich nur der einfache Pauschbetrag bei den Sonderausgaben berücksichtigt.

So eine getrennte Erklärung ohne Beantragung der Gleichstellung würde im Normalfall natürlich wenig Sinn machen, da dann die monatlich abgeführte Steuerlast ziemlich genau passt. In meinem Fall aber schon da ich im Laufe des letzten Jahres geheiratet habe und die ersten 8 Monate Steuern auf Basis der Steuerklasse 1 abgeführt wurden.

P.S. Die Zusammenveranlagung habe ich auch schon gegengerechnet und die lohnt sich in meinem Fall definitiv nicht (keine Schuldzinsen für Immobilie, KFZ, keine Riesterrente).