Hallo, da ich zur Reha muß und die LVA mir kein Überbrückungsgeld bezahlt,muß ich die 10 € pro Tag,auch bezahlen.jetzt habe ich aber gehört,wenn man in lux Krankengeld bekommt,darf man keinen finanziellen Schaden haben.Die 10 € in der Reha macht ja schon 210 € min. aus,plus 90 € Krankenhaus,da kommt ne menge rüber.Insgesamt habe ich jetzt schon knapp 450 € bezahlt............
Soweit ich verstanden habe, bist Du Mitglied in einer luxemburgischen Krankenkasse, bezieht derzeit Krankengeld von ihr und steckst in D in einer Reha-Maßnahme, für welche Dir Geld abgeknöpft wird. Folgende Fragen scheinen hierbei nicht völlig geklärt zu sein: 1. Wer ist der Kostenträger dieser Maßnahme? bzw. hat sie veranlasst? Liegt eine Kostenübernahmeerklärung der Kasse aus L oder der Unfallversicherung vor? 2. Welcher Tarif wird hierbei zugrunde gelegt (L oder D)?
Das sind grundlegende Dinge, die eigentlich vorher geklärt sein sollten. Am besten einfach mal die Luxemburger Kasse fragen und Ihr die Rechnungen (erst einmal in Kopie) schicken.
Im Übrigen kann man nicht grundsätzlich damit rechnen, auch beim Luxemburger Tarif nicht, als Patient völlig ungeschoren davon zu kommen
die LVA bezahlt meine Reha und ich bekomme Krankengeld von LU.
Im Übrigen kann man nicht grundsätzlich damit rechnen, auch beim Luxemburger Tarif nicht, als Patient völlig ungeschoren davon zu kommen
Nunja,400 € Beizahlung ist nicht grade ungeschoren,dafür das man nur mal krank ist?Und wie ich gehört habe,darf man beim bezug von Krankengeld in LU,keinen finaziellen Nachteil haben?Ist das richtig,oder nicht.
Ich meine nur: Eine Selbstbeteiligzung des Patienten gibt es auch im Luxemburger Tarif. Du sagst, die LVA bezahlt. Damit ist aber immer noch nicht klar, wer letzten Endes die Kosten trägt. Schießt die LVA nur vor? Oder trägt sie wirklich letztendlich die Kosten? Anders gefragt: Gegen wen hast Du im Falle der Reha Anspruch auf Kostenübernahme? Das musst Du erst einmal herausbekommen, am besten den Luxemburger Träger kontaktieren und das fragen (bzw. überhaupt den Antrag erst stellen, falls das noch nicht erfolgt ist!). Und danach stellt sich die Frage, ob dieser Träger nach dem in D für Sozialversicherte üblichen Tarif abrechnet (nicht für Privatpatienten) oder nach dem Luxemburger Tarif. Dazu muss man eine gehörige Menge Papierkrieg und persönlicher Energie, wie ich bei einem ähnlich gelagerten Fall gehört habe.
Die Reha habe ich beantragt,nach Absprache mit meinem Doc.Ich war auf der LVA und die sagten,wir bezahlen das.Ich habe ja auch ein Bewilligungs-schreiben von der LVA bekommen.Mittlerweile habe ich auch schon den Termin und die Zugkarten,weil die Krankenkasse LU da angerufen hat,sie sollen mich vorziehen,weil ich Krankengeld von LU bekomme.Also bezahlt die Reha ja wohl die LVA,immerhin habe ich ja auch hier meine Steuern über 20 Jahre bezahlt.
Gut, geehn wir also davon aus, dass die LVA der Kostenträger ist. Also stellt sich die Frage, wie das nach dem Tarif der LVA mit den Zuzahlungen aussieht. Dass Du etwa für das Essen etwas zuzahlen musst, dürfte heutzutage normal sein. Wegfenh den anderen Zahlungen musst Du Dich bei der LVA erkundigen.
Ich glaube nur nicht, wenn die LVA wirklich der Kostenträger ist, dass Du wegen des Luxemburger Krankengeldes einen anderen Tarif bekommst. Was evtl. noch bleibt, ist, Belege zu sammeln und von der Steuer auf das Krankengeld abzusetzen.
Noch was Aktuelles zum Thema Reha in D:
"Wer eine Reha beantragt, sollte der 58er-Regelung nicht zustimmen, weil der Rentenversicherungsträger diese nicht bezahlt. Er tut dies nur, um die Gesundheit für den Beruf wiederherzustellen."
Regelsatz statt letzter Nettolohn
Für Arbeitslose, die von ALG I zu ALG II wechseln, ergibt sich eine vollkommen neue Berechnung ihres vergangenen Einkommens. Vorher haben sich die Leistungen aus dem ALG I nach dem letzten Nettolohn gerichtet. Jetzt bekommt man einen Regelsatz plus Wohngeld und Zusatzkosten.
Zum Ausgleich der Nachteile älterer Arbeitsloser gibt es bislang im Arbeitslosenrecht die so genannte 58er-Regelung.
Sie bedeutet für Ältere ab 58 Jahren, dass sie weiter ungekürzt Arbeitslosenunterstützung erhalten, auch wenn sie nicht mehr den Arbeitsagenturen zur Verfügung stehen. Sie dürfen also Angebote ohne Sperrzeit sowie Feststellungsmaßnahmen ablehnen (17 statt drei Wochen vom Wohnort abwesend sein). Dafür müssen sie unterschreiben, dass sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Rente gehen. Diese Möglichkeit haben ältere Arbeitslose bis Ende 2007, sie fallen dadurch aus der Arbeitslosenstatistik heraus.
Erstmal Danke für deine Antwort. Dann noch ein Tip für alle Grenzgänger die eine Reha machen:Lasst euch Krankschreiben von eurem Arzt für die Dauer der Reha,sonst bekommt man nix.Die LVA bezahlt in DE ein Überbrückungsgeld,das aber bekommt der Grenzgänger nicht.Deshalb muß man sich krankschreiben lassen.