Die Verordnung darf nicht älter als 3 Monate sein.
Rückerstattung erfolgt alle 3 Jahre oder wenn sich die Glasstärke ändert (min 0,50 dpt).
Auch der lux. Optiker kann die Brillenstärke kontrollieren und man erhält dann ebenfalls die entsprechende Rückerstattung.
Sonderfälle sind z.B. Zuschläge für getönte Gläser (bei entsprechenden Augenerkrankungen wie z.B. grauer Star können diese durch den Augenarzt verordnet werden)
Bei "normalen" Brillen ist es nicht erforderlich, ein Rezept mit einzureichen.
Was für diejenigen mit Brillen tragenden Kindern (bis 13 Jahre)interessant sein sollte:
hier gilt die 3 Jahres-Regel nicht, sondern sobald ein Rezept vom Augenarzt vorliegt, gibt es die entsprechende Rückerstattung, egal ob die Stärke sich geändert hat oder nicht(interessant bei Bruch, Verlust oder stark verkratzten Gläsern)
Grüsse
shea