Faktisch ist Luxmeburg wohl von der Berufsunfähigkeit auf die Erwebsunfähigkeit übergegangen.
Obwohl das nicth soganz nachvollziehbar ist; denn die Gesetzesbestimmung ist ein Gummiparagraph; und wie er auszulegen ist, bestimmen die Sntsärzte oder, in letzter Instanz, der Schiedsrat der Sozialversicherung.
"Als invalide gilt der Versicherte, der infolge einer länteren Krankheit, eines Gebrechens oder infolge von Abnutzung eine Minderung der Arbeitsfähigkeit erlitten hat, die ihn daran hindert, seinen zuletzt ausgeübten Beruf oder eine andere Beschäftigung, welche seinen Kräften und Fähigekeiten entspricht, auszuüben."
(Art. 187, Abs. 1 Sozialversicherungsordnung)
In D gibt es eine gewisse Abstufung, je nach dem, ob man mehr als 3 Stunden täglich arbeiten kann,
Das Wunder von Nürnberg, edito du 28/02/2005
Blinde sehen, Stumme sprechen, Lahme lernen laufen, Todkranke werden wieder erwerbsfähig. Es fehlt nur noch der Erwerb
http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=809
Ich finde es jedoch als höchstens problematisch, eine private Versicherung abzuschließen, deren Bedingungen auf diesen schwankenden Sozialrechtsbestimmungen fußen.
Eigentlich wählt man doch eine private Versicherung, um diesem Paragrafen-Schlamassel und der Interpretationswillkür durch Amtsärzte zu entgehen.
Wenn der private Versicherer das Argument vorschiebt, dass ein Versicherter sich druch die gesetzliche Invalidenrente bereichern könnte, so befürchte ich vielmehr im Gegenteil, dass sich der Privatversicherer mit sehr viel größerer Wahrscheinlichkeit bereichert.
Denn dass der Versicherungsfall überhaupt eintreten werde, ist nach den gegebenen gesetzlichen Bestimmungen und Verfahren äußerst unwahrscheinlich.