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Forum / Allgemeines

zurück in deutschland - kein erziehungsgeld?  

Anonymous
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20 Jahren  ago  

hallo ihr lieben,

ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. ich arbeite momentan noch in luxemburg. die firma, in der ich arbeite, hat mir gekündigt und ich werde demnächst kein grenzgänger mehr sein. in luxemburg hatte ich elternurlaub, habe 1 jahr lang halbtags gearbeitet. ich hatte damit gerechnet, demnächst in deutschland erziehungsgeld beziehen zu können, da ich mich in der nächsten zeit zuhause um meine tochter kümmern werde und mein freund arbeitet (in deutschland). ich werde einen 400-euro-job haben, den ich nebenher von zuhause aus erledigen kann. nun erfuhr ich heute, dass ich in deutschland von der luxemburgischen seite aus kein erziehungsgeld mehr bekommen darf. ich müsste dann mein elternurlaubsgeld, welches ich 1 jahr lang bekommen habe, an luxemburg zurückzahlen. HILFE! stimmt das? kennt sich hier irgendjemand damit aus? wir werden mit meinen 400 euro und dem gehalt meines freundes einfach nicht über die runden kommen. wir brauchen das erziehungsgeld. ich hoffe, mir kann hier jemand helfen.

liebe grüße susa


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Hamisso
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20 Jahren  ago  

Hallo Susa, leider kann nicht für dasselbe Kind Erziehungsgeld (auch nicht aus D!) bezogen werden, wenn dafür bereits die Entschädigung für Elternurlaub bezogen worden ist. Mit anderen Worten: Beide Leistungen sind nicht „kumulierbar“, sonst ist die bereits bezogene Leistung zurückzuzahlen.

[„4.3.9. Comment est reglé le cumul entre l’indemnité de congé parental et l’allocation d’éducation? (2.) En oute, l’allocation d’éducation ne peut plus être payée pour le même enfant lorsque l’indemnité a été versée à l’un des parents. Cette interdiction de cumul s’applique également à l’allocation d’éducation prolongée, ainsi qu’à toute prestation étrangère de même nature qui peut être versée pendant une période différente de celle prévue par la législation luxembourgeoise. Par conséquent, au cas ou l’un des parents demande et accepte une allocation d’éducation étrangère après que son conjoint a obtenu l’indemnité de congé parental, les mensualités de l’indemnité déjà versées doivent être integralement restituées.“ Brochure CNPF, www.cnpf.lu]


Anonymous
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20 Jahren  ago  

hallo hamisso,

erstmal danke für deine antwort. mein französisch ist ziemlich schlecht, daher kann ich mit diesem "paragraphen" ziemlich wenig anfangen. aber scheinbar wurde ich ja richtig informiert. aber so ganz verstehe ich das ja nicht. wenn ich doch nicht mehr in luxemburg arbeite und deswegen auch mit luxemburg nichts mehr zu tun habe... wieso darf deutschland mich nicht unterstützen, wenn mir nach deutschem recht das geld zusteht? ich würde doch das erziehungsgeld aus deutschland und luxemburg nicht gleichzeitig sondern nacheinander beziehen. ganz komisch finde ich das.

trotzdem nochmals vielen dank, susa


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Lundy
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20 Jahren  ago  

Hi Susa,

das Problem ist nicht, dass Du erst Leistungen aus Luxembourg und danach aus Deutschland beziehen möchtest, sondern dass Du, wie Du schreibst, in Luxembourg bereits Elternurlaub hattest. Da hast Du ja ein Jahr lang die Entschädigung für den Elternurlaub bekommen. Und das ist der springende Punkt, denn die Entschädigung für den Elternurlaub und das Erziehungsgeld schliessen sich gegenseitig aus; wer bereits das Eine hatte, hat keinen Anspruch mehr auf das Andere.

Tut mir leid für Dich

Lundy


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Es sind hier zwei Alternativen miteinander verquickt: 1. Man bekommt die Leistung entweder aus D oder aus L. 2. Man bekommt entweder das Erziehungsgeld oder die "indemnité de congé parental" Der Zeitpunkt des Leistungsbezug ist dabei egal. Nur wenn es sich um ein anderes Kind (2., ...) handelt, greifen diese Alternativen nicht.