Zumindest gibt es in Deutschland die Möglichkeit, dass vom Arzt aus medizinischen Gründen ein "Beschäftigungsverbot" ausgesprochen werden kann, wenn es sich um eine Risikoschwangerschaft handelt, und dabei Gefahr für Gesundheit und/oder Leben des Kindes oder der Mutter besteht.((Mutterschutzgesetz §3, zB werden Mehrlingsgeburten eigentlich immer als Risikoschwangerschaften angesehen)
Das bedeutet, dass die Frau tatsächlich zu Hause bleiben kann und obendrein noch ihr Gehalt weiterbezieht, welches allerdings von der zuständigen Krankenkasse dem AG ersetzt wird, d.h. der AG zahlt weiter, kriegt sein Geld aber wieder zurück.
Es gibt da allerdings ganz genau festgesetzte Regeln für das Aussprechen eines Beschäftigungsverbots sowie für die Beschäftigungsbereiche, in denen es ausgesprochen werden kann.