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Forum / Allgemeines

Zuhause bleiben  

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monne
13 Messages

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19 Jahren  ago  

Ich habe mal eine Frage. Meine Kollegin ist schwanger und sie meinte, wenn man schwanger ist, kann man ohne jeden Grund von der Schwangerschaft bis zur Geburt zu Hause bleiben, man müsste nur zum Amtsarzt gehen und ihm die Schwangerschaft vorweisen mit einem Attest, und ab da könne man die gesamte Schwangerschaft zu Hause bleiben.

Stimmt das?? Ich danke schon mal für eure Antworten

LG Yvonne


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oernie
1261 Messages

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19 Jahren  ago  

Stimmt natürlich nicht. Wenn man schwanger und fähig ist zu arbeiten, muss man natürlich arbeiten gehen.


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Ruwertal
482 Messages

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19 Jahren  ago  

Man darf als Schwangere in Luxemburg nur daheim bleiben, wenn man in einem Krankenhaus tätig ist, soweit ich das weiß. Bin mir aber nicht 100% sicher !!!


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monne
13 Messages

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19 Jahren  ago  

Danke, das dachte ich mir auch, ich denke es ist bestimmt nur, wenn man gefährdet ist bei einer Schwangerschaft. Sie meinte zu mir, ich komme nach ihrem Urlaub und 2 - 3 Wochen arbeiten und dann macht sie bis zur Ende der Schwangerschaft krank, das ist nicht okay meiner Meinung nach.

Ich danke dir für die Antwort


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teufel
387 Messages

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19 Jahren  ago  

dat is kwatsch!

man darf zu hause bleiben, wenn man medizinische probleme hat, die den arzt dazu zwingen, dich krankzuschreiben, weil du z.b. liegen musst. ansonsten gilt: mutterschutz beginnt 8 wochen vor dem (geschaetzten) geburtstermin, bis dahin darf man in der regel nicht einfach zu hause bleiben.


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brabbel
136 Messages

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19 Jahren  ago  

Schade hatte mir schon überlegt was man als Mann haben muss, damit mann evtl einfach zuhause bleiben kann. evtl. Fussballfieber oder einen eingerissenen Nagel!


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alfred99
42 Messages

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19 Jahren  ago  

Zumindest gibt es in Deutschland die Möglichkeit, dass vom Arzt aus medizinischen Gründen ein "Beschäftigungsverbot" ausgesprochen werden kann, wenn es sich um eine Risikoschwangerschaft handelt, und dabei Gefahr für Gesundheit und/oder Leben des Kindes oder der Mutter besteht.((Mutterschutzgesetz §3, zB werden Mehrlingsgeburten eigentlich immer als Risikoschwangerschaften angesehen)

Das bedeutet, dass die Frau tatsächlich zu Hause bleiben kann und obendrein noch ihr Gehalt weiterbezieht, welches allerdings von der zuständigen Krankenkasse dem AG ersetzt wird, d.h. der AG zahlt weiter, kriegt sein Geld aber wieder zurück.

Es gibt da allerdings ganz genau festgesetzte Regeln für das Aussprechen eines Beschäftigungsverbots sowie für die Beschäftigungsbereiche, in denen es ausgesprochen werden kann.


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Dem Grundsatz nach gilt Ähnliches auch im Großherzogtum. Jeder Beschäftigte hat grundsätzlich das Recht, wenn er gesundheitliche Gefahren druch die Arbeit bzw. den Arbeitsplatz befürchtet, den Arbeitsmedizinischen Dienst bzw. den Betriebsarzt einzuschalten. Dessen Aufgabe ist es dann, über weitere Modalitäten obzw. das Vorgehen zu entscheiden. Natürlich kann man beim Arbeitsmediziner auch schon mit einem Attest des Hausarztes vorstellig werden.

Gesundheit am Arbeitsplatz, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1070


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blanner
24 Messages

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19 Jahren  ago  

also man kann bei seinem arbeitgeber einen sogenannten dispens nachfragen. wenn der einverstanden ist, kann man daheim bleiben. dem arbeitgeber entstehen nur geringe oder keine kosten. wenn der nicht einverstanden ist, geht es nur mit medizin. begründung.