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Zugang zu Informationen bei Behörden  

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Meffo
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18 Jahren  ago  

"Es könne nicht sein, dass eine Behörde gegen einen Bürger prozessiere, obwohl sich Unterlagen in ihren Akten befänden, bei deren Bekanntwerden sie den Prozess verlieren könnte, urteilte Schaar und sprach die erste formale Beanstandung seit der Einführung des IFG vor einem Jahr aus. Zu schützen sei die störungsfreie Durchführung des Prozesses, nicht aber per se die prozessbeteiligte Behörde.

Auf der Grundlage des IFG kann seit dem Januar 2006 jeder Bürger bei den öffentlichen Stellen des Bundes einen Antrag stellen, um Zugang zu amtlichen Informationen zu bekommen. Darunter fallen Schriftstücke in herkömmlichen Akten, aber auch elektronisch gespeicherte Daten oder Ton- und Videoaufzeichnungen. Persönliche Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie besondere öffentliche Belange wie die innere und äußere Sicherheit bleiben aber weiterhin geschützt. Für den Zugang zu den Informationen kann die Bundesverwaltung Gebühren zwischen 15 und 500 Euro verlangen."

Ämter blockieren Informationsfreiheit. Von Heike Anger http://www.handelsblatt.com/news/Politik/Deutschland/_pv/_p/200050/_t/ft/_b/1198748/default.aspx/ aemter-blockieren-informationsfreiheit.html