Hallo! Kann mir Jemand sagen, an wen ich mich wenden muss, wenn ich denke dass mir zu viel Lohnsteuer abgezogen wird? Denn seit dem ich nur noch Teilzeit arbeite (21 Std seit Anfang des Jahres) muss ich auf einmal Lohnsteuer zahlen, vorher nie! Das kann ja irgendwie nicht sein! Mein steuerpflichtiges Gehalt (nach Abzug der Freibeträge) sind ganze 713 Euro. Davon werden mir gerade 114 Euro abgezogen - nach Berechnung im Internet werden aber nur 20 Euro für die Pflegeversicherung abgezogen.... Wer kann mir weiterhelfen? Vielen Dank!
Möglicherweise ist das darauf zurückzuführen, dass für den Lohnsteuervorabzug statt wie bisher der Monats- die Tages- oder Stundentabelle angewandt wird.
Am besten wäre es, mit der Lohnsteuerkarte bei dem Lohnsteuerbüro vorzusprechen, das die Karte ausgestellt hat, und Dir einen Deiner Einkunftssituation entsprechenden Steuersatz oder ggf. auch Freibeträge eintragen zu lassen.
Hallo Meffo,
danke für Deine Antwort, leider verstehe ich sie nicht ganz:
Heisst das, früher wurde nach Monatseinkommen und inzwischen nach Stundenlohn berechnet? Verstehe ich das richtig? Seit wann ist das denn so?
Und Das Lohnsteuerbüro, das mir die Karte ausgestellt hat? Meinst Du das Bureau RTS? Oder das STeuerbüro meiner Firma?
Danke, liebe Grüsse, chica
Es gibt eben unterschiedliche Tabellen, nach denen der Einbehalt ausgeführt wird, auf Basis der Monatsarbeitszeit oder der Stundenarbeitszeit. Dabei unterstellt jede Tabelle, dass Du einen Regelarbeitsplatz hast, also 40x4 Stunden pro Monat oder entsprechende viele Stunden.
So kommst es zu der irren Situation, dass Du bei einer Stundenabrechnung auch mit nur einer Wochenarbeitsstunde diese so besteuert wird, als ob Du einen Vollarbeitsplatz 4x40x8 Stunden hättest.
Eintragungen auf der Steuerkarte darf überhaupt nur das Lohnsteuerbüro RTS ändern. Vergiss nicht die Gehaltsabrechnungen und ggf. die Belege für die einzutragenden Freibeträge.
Hallo Meffo, habe eben beim Büro RTS angerufen und der Herr am Telefon meinte, es sei ganz egal wie viel Stunden ich arbeite (?!). Er sagte, ich soll mich an meinen Arbeitgeber wenden.
Na gut, mein Chef geht am Montag eh zu unserem Steuerbüro und fragt dort mal nach.... Hach, jeee, das ist ja was: Wer weniger verdient, muss auch mehr Steuern zahlen ;-): Eine Lohnsteuererklärung können wir bei zwei Verdiensten ja auch erst ab einem zu versteuernden gesamten Einkommen von mind. 32.416 Euro machen. Da wir aber Beide Teilzeit arbeiten (naja, zumindest nur Teilzeit bezahlt bekommen ;-)....) kommen wir da nie im Leben drann!
Weisst du zufällig, was man als Sonderausgaben oder aussergewöhnl. Belastungen bei der Steuerkarte eintragen lassen kann?
Vielen Dank nochmal für alle Infos!!!!
Chica
Hallo SteuerPerle!
Der Herr vom RTS-Büro hatte mir gesagt, wenn beide Ehepartner in Lux. arbeiten und 1 Kind haben, wäre das die Grenze ab der man eine Einkommensteuererklärung machen kann. Seltsam...
Weisst Du vielleicht, ob es sein kann, dass meine 700nochwas Euro besteuerbares Einkommen wirklich mit 16 % besteuert werden, obwohl ich nur 21 Stunden pro Woche arbeite? (Und vor allem, warum ich bei höherem Einkommen keine Steuern zahlen musste....) Beim Internet-Rechner des BDO kam ja komischerweise raus, ich müsste keine zahlen, obwohl das besteuerbare Einkommen genau gleich ausgerechnet wurde....
Danke.
Liebe Grüsse, chica
Ich habe den Eindruck, dass Du am Telefon abgewimmelt wurdest. Am besten mit Zeugen hinmarschieren und Konsequenz zeigen. Anderbnfalls Beschwerde beim Leiter einlegen.
Es kann natürlcih auchsein, dass der Fehler beim Arbeitgeber liegt. Nicht jeder "Experte" ist dann bereit, seinen Fehler zuzugeben.
Die staatliche Ausgabestelle für die Lohnsteuerkarten ist schon zuständig. Es ist nur leider so, dass die für Grenzgänger zuständige Stellen, auch aufgrund von personeller Überlastung, dazu neigen, die Klienten abzuwimmeln. Ist auch nicht zu verdenken, wenn die Anfragen telefonisch sind, ohne dass ein vollständiger Überblick über die Situation des Steuerpflichtigen gewährleistet ist. Daher ist unbedingt das persönliche Vorsprechen samt entsprechenden Unterlagen und Belegen (insbesondere Steuerkarte und Lohnabrechnungen) vorzuziehen. Ggf. sollte man einfach einen förmlichen Antrag stellen, den Steuersatz auf der Steuersatz entsprechend der persönlichen Einkommenssituation anzupassen. Dass man bei einer Verminderung der Einkünfte sogar mehr Steuern abgezogen bekommt, ist einfach ein Unding (auch wenn man dies ggf. später durch eine Steuererklärung oder Jahresausgleich wieder rückgängig machen könnte).
Das Lohnbüro des eigenen Patrons ist manchmal hilfreich, manchmal aber auch nicht. Im letzteren Falle fällt es einem Beschäftigten wohl schwer ohne Argumente von der staatlichen Seite, die Experten vom Lohnbüro davon zu überzeugen, dass ihnen ein Fehler unterlaufen sei.