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Zweiter Anstieg in einer Woche für luxemburgischen Dieselkraftstoff
Forum / Allgemeines

Zinssubventionen  

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Astrid
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19 Jahren  ago  

Mir ist zu Ohren gekommen, dass es doch für Grenzgänger eine Möglichkeit geben soll, einen Teil der Schuldzinsen ( nicht Konsum, sondern Häuslebau! ) hier in Lux. geltend zu machen. Leider konnte mir keiner so genau sagen, auf welcher Grundlage dieses basiert. Auch im Internet habe ich nichts darüber gefunden. Habe natürlich meinen AG darauf angesprochen, der hat mir dann irgendeine Geschichte erzählt, dies würde nur im Zusammenhang mit Aenderungskündigung (?) und Gehaltskürzung (?) ( lt. Rücksprache mit unserer Fiduciaire ) funktionieren und wäre nur interessant für Aussertarifliche Mitarbeiter (?). Klingt mir unlogisch, habe ich auch vorgebracht. Wäre natürlich toll, wenn mich einer von Euch darüber aufklären könnte, besser noch wäre evtl. ein Link zu den betreffenden Gesetzen, die es darüber gibt. Kann mir da jemand weiterhelfen?


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Grundsätzliches: Werbungskosten können nur bei den Einkünften geltend gemacht werden, im Hinblick auf welche sie ausgegeben worden sind. Immobilien und die diesbezüglichen Einkünfte sind im Lande zu versteuern, wo diese liegen.

Hierdurch liegt natürlich eine Ungleichbehandlung für Grenzgänger vor (die per Definition nicht dort wohnen, wo sie ihre beruflichen Einkünfte beziehen und versteuern).

Es können rechtlich gegen die oben genannten zwei Grundsätze Ausnahmen geltend gemacht werden, auf Grundlage der Arbeitnehmer Freizügigkeit und damit verbunden der Forderung nach Gleichbehandlung von ansässigen und nicht ansässigen Steuerpflichtigen.

Man sollte daher in der Steuerliteratur nicht unbedingt nach bestimmten Gesetzen, sondern nach Gerichtsurteilen, auch des EuGH, suchen.


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Hamisso
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19 Jahren  ago  

Der Arbeitgeber hat vermutlich eine andere Lösung im Visier, nämlich ein Arbeitgeber Darlehen. Um sich dabei selbst kostenfrei zu stellen, hat er eine Vertragsänderung mit einer "Gehaltsumwandlung" vorgesehen.


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Astrid
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19 Jahren  ago  

Leider habe ich hierzu nur ein allgemeines "Info-Schreiben an Mitarbeiter" eines anderen Unternehmens vorliegen, die diese Subventionen zahlen. Leider hat der betreffende Mitarbeiter, der mir dieses zugespielt hat von seiner Perso-Abteilung diesbezüglich keine weiterren Auskünfte erhalten, auf welcher Grundlage diese Sache basiert. Aber auf diesem Schreiben steht ausdrücklich ... das vertraglich vereinbarte Jahresgehalt darf nicht um den Zinszuschuss gekürzt werden, d. h. der Zinszuschuss ist immer eine zusätzliche Zahlung...Die Sonderzahlungen gem. Tarifvertrag ( 13. Gehalt u. Juni-Prämie ) können nicht als Zinszuschuss ausgezahlt werden. Mir wurde gesagt, dass diese Zahlung für den AG nur ein durchlaufender Posten sei und er diese wieder zurückerstattet bekommt ( von wem auch immer? ) Meine Informanten erhalten auch alle diese Sonderzahlungen, können mir aber leider nicht mit Info-Material weiterhelfen, damit ich die Aussage meines AG revidieren kann.


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Mangels konkreter Angaben ist die Sache sicherlich höchst spekulativ. Vielleich sollte man sich dazu mal den Kollektivvertrag ansehen!


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Astrid
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19 Jahren  ago  

Genauso sehe ich das auch, daher hatte ich ja gehofft, dass mir jemand aus dem Forum den Hinweis geben kann, wo ich diesbezüglich schriftliche Informationen finde. Danke für den Tip mit dem Kollektivvertrag, aber da habe ich auch schon nachgesehen, ich vermute, es handelt sich hierbei um eine steuerliche Sache, denn auf dem Mitarbeiter-Infoschreiben steht der Hinweis: Bedingungen laut Steuergesetz:.....usw. Aber leider wird hier nicht auf den betreffenden Artikel hingewiesen.


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Vielleicht handelt es sich hier einfach um die Lohnsteuer auf den geldwerten Vorteil, den der Arbeitnehmer dabei erhält.

Lohnsteuer auf geldwerten Vorteil: Arbeitgeber Darlehen, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1172


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Astrid
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19 Jahren  ago  

Das ist es leider auch nicht.

Aber trotzdem vielen Dank für die Bemühungen. Ich werde dann mal weitersehen, so schnell gebe ich mich noch nicht geschlagen.

Liebe Grüsse


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Ganz neu:

Hier kann man Fragen stellen zu Europa und was dazu gehört, etwa die Steuern ...

http://www.europaforum.lu/fr/functions/vos_questions/index.php


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agulia
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19 Jahren  ago  

Hallo Astrid, die von Dir angesprochene Thematik hat - auch nicht im Entferntesten - etwas mit einem AG-Darlehen oder geldwertem Vorteil zu tun. Die Sache ist eigentlich ganz einfach: der AG hat die Möglichkeit, Dir - nicht kontraktuelle Sonderzahlungen - in Höhe von bis zu € 3.000,-- p.a. (doppelte Summe bei Verheirateten) als Zuschuß zu von Dir gezahlten Hypothekenzinsen zu zahlen. D.h. er wandelt z.B. eine Bonuszahlung in einen solchen Zuschuß um. Dafür ist natürlich Voraussetzung, daß Du für eine - selbstgenutzte - Immobilie überhaupt ein Darlehen hast und dafür auch Zinsen zahlst. Vorteil für Dich: steuerfrei (also knapp 40% Ersparnis der ansonsten auf Sonderzahlungen fälligen Steuer) und keine Sozialversicherung. Vorteil für AG: ebenfalls keine Sozialversicherung. Alles andere was Dein AG behauptet: Quatsch (was soll das denn mit der Änderungskündigung respektive Gehaltskürzung?). Warum Du nichts dazu gefunden hast: weil das die wenigsten wissen und auch keine Ahnung davon haben. Das merkst Du schon an den ausbleibenden Kommentaren der ansonsten gerne auf Kundenfang befindlichen, selbsternannten Pseudo-Steuer-Gurus hier im Forum (sorry für die Lästerei...). Ich will ja keine Namen nennen, aber das Wort "Steuer" ist immer ein Teil des Nicks... Wenn Du noch Fragen hast, schicke mir eine mail. Ich mache das bereits seid Jahren erfolgreich geltend und habe dadurch mittlerweile einige T€ gespart. Gruß, Agulia


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Rada
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19 Jahren  ago  

Ich vermute mal, dass es sich hierbei um die steuerfreie Auszahlung einer Prämie bzw. Teils einer Prämie/Gratifikation handelt die zur Rückzahlung eines Immobilenkredites dient. Die Höchstgrenzen sind hier 3000 Eur für Singles/ 6000 EUR für verheiratete. Diese kann auch an Grenzgänger gezahlt werden. Es ist nicht zwingend AT - Mitarbeiter zu sein; freiwillige Sonderzahlungen bzw. Gratifikationen/Prämien/Gewinnbeteiligungen werden in der Regel aber eher an AT's gezahlt. Richtig ist, dass 13. bzw. 14. Gehalt und Juniprämien oder Urlaubsgeld nicht dazuzählen! Es gibt aber auch noch die eigentliche Zinssubvention, wo der Arbeitgeber die Differenz zwischen dem bestehenden Zinssatz des Immokredites und der staatlich festgelegten Subventionssatz ( Untergrenze zur Zeit 3%, wird Ende 2006 durch grossherzogliche Verordnung ) neu festgesetzt. D.h. bei einem Kreditsatz von 4.5 % kann der AG 1.5 % steuerfrei als Subvention an den AN zahlen. Wären also in einem Jahr bei 4.5 % z.B. 5.000 EUR Zinsen angefallen, könnte der AG 1.666,67 als steuerfreie Zinssubvention zahlen. Soweit ich weiss ist da nichts tariflich festgelegt - kommt wohl auf den AG an.


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Astrid
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19 Jahren  ago  

Vielen Dank, Ihr lieben! Das hört sich ja gut an. Da bin ich ja froh, dass ich meinen AG schon so lange kenne und direkt gemerkt habe, dass da was faul ist. Angeblich hat ja die Fiduciaire diese Auskunft gegeben, obwohl mir das doch sehr unwahrscheinlich erscheint, ansonsten müsste ich wohl doch mal anfangen, monatlich meinen Gehaltszettel nachzukontrollieren. Aber Spass beiseite. Ich hätte da noch einige Fragen oder benötige genauere Infos, denn jetzt geht es darum, dieser Sache einen Namen zu geben und meinem AG explizit darzustellen. Gibt es darüber vielleicht irgendeinen Gesetzestext oder ähnliches? Für Eure Bemühungen bedanke ich mich recht herzlich im voraus. Liebe Grüsse


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SteuerPerle
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19 Jahren  ago  

Hallo Augulia, ich dachte bisher, daß dies nur für Restschuldversicherungen gilt. Hast Du zufällig eine Quelle dafür? Vielen Dank!


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agulia
170 Messages

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19 Jahren  ago  

Muß ich in meiner Steuererklärung nachschauen, ich glaube da ist neben dem Feld wo man die Zinsen einsetzt die Rechtsquelle genannt. Komme darauf zurück...


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luxlex
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19 Jahren  ago  

Hallo,

ich weiss nicht ob das gemeint ist oder weiter hilft... in Luxemburg gibt es 2 direkte Beihilfen die Zinssubvention und Zinsbonifikation heissen, natürlich nicht für Grenzgänger...

http://www.logement.lu/aides.html