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Forum / Allgemeines

Zinssubvention und Ehe  

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gusti
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19 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

bin neu hier und habe eine Frage bezüglich steuerfreier Auszahlung von Tantiemen als Zinssubvention bei Verheirateten. In der Vergangenheit waren meine Frau und ich noch nicht verheiratet und konnten unse die Tantieme jedes Mal zu jeweils 3.000 Euro als steuerfreie Zinssubvention auszahlen lassen. In diesem Jahr sind wir das erste Mal verheirat und nun meint die Personalabteilung von meiner Bank, dass ich nur noch den Restbetrag, den meine Frau noch nicht verbraucht hat zu 3.000 Euro (nicht zu 6.000) als steuerfreie Zinssubvention ausgezahlt bekommen kann. Die restlichen 3.000 Euro sind über die Steuererklärung zurückzuholen. Ist das korrekt? Kommt mir etwas merkwürdig vor. Hat jemand dazu eine Quelle, wo ich das nachlesen kann? Vielen Dank


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Hallo Gusti, es ist natürlich legitim, andere zu fragen, was man selbst nicht weiß. Aber um Deine Frage zu beantworten, müsste man mehr wissen, als Du selbst angibst.

Man kann vielleicht Folgendes schon mal sagen bzw. fragen:

1.) Auf welcher Grundlage hast Du bzw. Deine Frau denn einen Anspruch auf diese Leistung des Arbeitgebers? (freiwillig, betriebliche Übung, Betriebsvereinbarung, Kollektivvertrag, ???) Da solltest Du Dich erst einmal schlau machen!

2.) Wenn der AG mit der Steuerfreiheit argumentiert: Kann es sein, dass der Steuerfreibetrag nicht für jeden Steuerpflichtigen, sondern nach der Veranlagungsgemeinschaft rechnet? Hierzu müsste man erst einmal finden, aufgrund welcher Bestimmung im Steuerrecht überhaupt von einem Freibetrag für die Zinssubvention ausgegangen worden ist.


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gusti
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19 Jahren  ago  

ad 1) Zinssubventionen werden bei uns sicherlich freiwillig und damit in betrieblicher Übung steuer und sozialabgabenfrei ausgezahlt, sofern entsprechende Zinsen vom Arbeitgeber gezahlt worden sind.

ad 2) Der Arbeitgeber argumentiert nicht über Veranlagungsgemeinschaft, sondern darüber, daß er nur 3.000 Euro pro Ehepaar bzw. Single steuerfrei auszahlen kann.

Bei der Steuerverwaltung konnte man mir zu diesem Thema nicht wirklich weiterhelfen, da es sich um eine "Lohnsteuerangelegenheit" handelt...müßte zwar gehen, aber mit Gesetztext oder ähnlichem konnte man mir nicht helfen und damit kann ich meinem Arbeitgeber nicht wirklich kommen.

Merci für Eure Hilfe


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

ad 1): Wenn der AG freiwillig zahlt, besteht kein Anspruch. Wenn aber eine betriebliche Übung herrscht, kannst Du erwarten, dementsprechend (wie alle anderen auch) behandelt zu werden!

ad 2): Hört sich nach Diskriminierung der Ehe an!

Unter Art. 115 L.I.R. finden sich die "Exemptions". Tatsächlich gibt es hier auch eine Ziffer 22: "les recettes provenant de l'économie et de la bonification d'intérêts" mit Verweis auf die Detailregelung durch ein Reglement Grand-Ducal.

Im "Règlement grand-ducal du 11 décembre 1991 portant exécution de l'article 115, numéro 22 de la loi du 4 décembre 1967 concernant l'impôt sur le revenu" (Mém. A 1991, p. 1533) heißt es:

Art. 1. Der Beschäftigte erhält Steuerfreiheit innerhalb einer bestimmten Grenze (Tranche) dieser Art von Einkünften, nach Maßgabe dieser Verordnung.

Art. 2: Steuerfrei sind 3.000 €. Bei gemeinsam veranlagten Ehegatten sowie bei Alleinerziehern sind 6.000 € steuerfrei.

Das Darlehen muss in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Hauptwohnsitz des Steuerpflichtigen stehen.

Ansonsten ist die Steuerfreiheit auf 500 € begrenzt. (...)

Soweit nach meinen Unterlagen. Wäre noch abzuklären, inwieweit vorstehend Gesagtes für das betreffende Steuerjahr voll gültig ist!


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Ricola
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19 Jahren  ago  

Hallo. Gehen die Antworten hier nicht an der Fragestellung vorbei ? Als Single hat jeder 3.000 € steuerfrei. Verheiratete die beide in Lux. Arbeiten haben 6.000 € Steuerfrei. Natürlich fragt der Arbeitgeber jetzt nach, wie sich diese 6.000 € Aufteilen. Bekommt z.b. nur einer der beiden Eheleute eine Tantieme (=Sonderzahlung) und der andere ist Tarifangestellter und erhält keine Sonderzahlungen, so kann der eine sich 6.000 € steuerfrei auszahlen lassen. In eurem Fall erhaltet Ihr wohl beide eine Tantieme die auch jeweils über 3.000 € liegt. Somit wäre es wohl sinnvoll, wenn weiterhin jeder seinen Freibetrag in Höhe von 3.000 € in Anspruch nimmt, aber auch jede andere Aufteilung ist denkbar.

Natürlich muss sich der Arbeitgeber nun vergewissern, das nicht mehr als 6.000 € insgesamt in Anpruch genommen werden - durch Erlärung, Eidesst. Vers. des Arbeitnehmers. Da ihr beide in Lux. Arbeitet (>90 % zu verst. Eink. in Lux.) MÜSST Ihr eine Steuererklärung machen. Schummeln zahlt sich hier also definitiv nicht aus.