Hi, erst mal danke für die Antwort. Gibt es dazu Quellen? Ich suche und suche und finde nichts darüber, außer widersprüchlichen Aussagen.
Beispiel: Die Frage wurde auch auf der Steuerseminarreihe diese Woche gestellt, daß hier auf der Seite beworben wurde. Die Seminarleiter meinten dazu, daß man die Angaben "definitiv absolut hundertprozentig" nur für Immobilien und Kapitalerträge aus Luxemburg machen müsse, auch "absolut sicher" im Falle der Gleichstellung. Sie meinten ferner, daß man sich durch die Gleichstellung auch in keinem Fall verschlechtern könne, da die Steuerbehörde automatisch dann den Fall zurückstufen würde.
Aber wenn es mit der Steuerreform erst eingeführt wurde, dann würde es vielleicht dadurch erklärt werden können, daß diese noch nicht allen vertraut ist ... na, ich werde im Zweifelsfall wohl einfach mal alles angeben und sehen was passiert ...