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Forum / Allgemeines

Zinserträge als Grenzgänger nun in D und Lux zu versteuern!  

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CaptainHook
629 Messages

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17 Jahren  ago  

Hallo,

es mehren sich die festen Überzeugungen, dass mit der Steuerreform nun ALLE "sonstigen" Einkünfte aus D (z.B. Mieteinnahmen, Zinserträge, Kapitalgewinne) sowohl in D wie in Lux zu versteuern sind. In Lux dann in Form des Progressionsvorbehaltes. Letztlich heisst das für uns alle: Doppelbesteuerung!

Weiss jemand mehr und genaueres?

Gruss


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luxlex
544 Messages

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17 Jahren  ago  

Ich habe mich noch was anderes gefragt: Gilt die Abgeltungssteuer auch, wenn man in Luxemburg wohnt und in Deutschland Geld anlegt ?


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Wer das glaubt, hat's eben nicht verstanden.

Es ist keine Doppelbesteuerung der jeweiligen Einkünfte, wenn zur Festsetzung des auf das Teileinkommen anzuwendenden Steuersatzes das Gesamteinkommen des Haushaltes herangezogen wird (und nicht bloß das jeweilige Teileinkommen in dem jeweiligen Land).

Beispiel: Wer in L 3000€ und in D 2000€ verdient, wird gerechterweise entsprechnd seiner Leistungsfähigkeit in D nach einem Steuersatz besteuert werden, der 5000€ entspricht. Der so ermittelte Steuersatz wird indes lediglich auf die in D erzielten 2000€ angewandt.


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CaptainHook
629 Messages

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17 Jahren  ago  

Das wäre super, wenn es denn so wäre (was ich ja leider nicht sicher weiss).

Auffassung war, um bei Deinem Beispiel zu bleiben: Wer in L 3000€ und in D 2000€ verdient, wird nach dem Steuersatz besteuert werden, der 5000€ entspricht. Das ist gerecht und auch wie gehabt. Nun aber muss in L auch der Steuersatz von 5000 Euro herangezogen werden und nicht mehr der von 3000 wie bisher. Und das würde bedeuten das in D und L der erhöhte Steuersatz zum Zuge kommt, auch für Anteile, die bereits versteuert wurden.

Der so ermittelte Steuersatz wird indes lediglich auf die in D erzielten 2000€ angewandt.


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CaptainHook
629 Messages

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17 Jahren  ago  

Sorry, der letzte Satz in der vorherigen Mitteilung war ein Copy und Paste-Fehler. Hier nun richtig:

Das wäre super, wenn es denn so wäre (was ich ja leider nicht sicher weiss).

Auffassung war, um bei Deinem Beispiel zu bleiben: Wer in L 3000€ und in D 2000€ verdient, wird nach dem Steuersatz besteuert werden, der 5000€ entspricht. Das ist gerecht und auch wie gehabt. Nun aber muss in L auch der Steuersatz von 5000 Euro herangezogen werden und nicht mehr der von 3000 wie bisher. Und das würde bedeuten das in D und L der erhöhte Steuersatz zum Zuge kommt, auch für Anteile, die bereits versteuert wurden


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jasper
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17 Jahren  ago  

tja, so geht es jedem haushalt, der entweder nur in lux oder nur in D arbeitet!! du musst es eher so sehen, dass deine kombination zur zeit ein sensationeller steuervorteil ist!! und wenn es wirklich so kommen sollte, bleibt immer noch der vorteil des steuerfreibetrags in jedem land. bist also immer noch besser gestellt als die o.g. von doppelbesteuerung kann ja wohl keine rede sein.


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Der Steuersatz für das ganze Haushaltseinkommen wird in L für das Einkommen aus L nur angewandt, wenn Antrag auf Gleichbehandlung gestellt wird.

Der wird ja nur gestellt und kommt zum Tragen, wenn 90% der beruflichen Einkünfte des Steuerpflichtigen aus L herrühren, und wenn letzterer außerhalb von L negative Einkünfte hat, die das Gesamteinkommen drücken. Durch die Gesamtbetrachtung aller Nettoeinkünfte kann sich ja auch ein niedrigeres zu versteuerndes Einkommen ergeben, z.B. durch Verluste aus Vermietung oder Immobilienbesitz.

Wenn sich durch den Antrag für L eine höhere Steuerschuld als bisher ergibt, so ist der Antrag automatisch hinfällig.


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Maacher
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17 Jahren  ago  

Hm jetzt habt Ihr mich wieder verwirrt, ich dachte ich hätte es schon mal verstanden: Gesetzt den Fall dass ein Antrag auf Gleichstellung gestellt wird: - müssen (negative) Kapitaleinkünfte angegeben werden auch aus D? - müssen (negative) Mieteinkünfte angegeben werden auch aus D?

und falls ja, war das schon immer so? und könnte man da noch rückwirkend was machen (sprich: bei neg. den steuersatz senken? das wäre nämlich bei mir der fall ...)

abschliessend nochmal zur sicherheit: die 90% schliessen kap/miete aus, da es ja nur um berufliche einkünfte geht richtig?

danke ...


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CaptainHook
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17 Jahren  ago  

Hello again,

NEIN, nun nicht mehr. Mit der Steuerreform, soweit ich verstanden habe, muss ab diesem Jahr bei Beantragung der Gleichbehandlung (die 90%) nun auch in Lux. das gesamte Welteinkommen angegeben werden, damit damit der Steuersatz in L ermittelt werden kann. Dieser erhöhte oder reduzierte Steuersatz wird dann natürlich nur auf die beruflichen Einkünfte angewandt.

Ergo: negative Einnahmen reduzieren den Steuersatz, positive erhöhen den Steuersatz

Es wird zukünftig also sehr komplex auszurechnen, ob sich die Gleichbehandlung lohnt oder nicht. Beispiel: postive Mieteinnahmen aus D gegen Bausparverträge und Versicherungen, die man absetzt.


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Maacher
89 Messages

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17 Jahren  ago  

Hi, erst mal danke für die Antwort. Gibt es dazu Quellen? Ich suche und suche und finde nichts darüber, außer widersprüchlichen Aussagen.

Beispiel: Die Frage wurde auch auf der Steuerseminarreihe diese Woche gestellt, daß hier auf der Seite beworben wurde. Die Seminarleiter meinten dazu, daß man die Angaben "definitiv absolut hundertprozentig" nur für Immobilien und Kapitalerträge aus Luxemburg machen müsse, auch "absolut sicher" im Falle der Gleichstellung. Sie meinten ferner, daß man sich durch die Gleichstellung auch in keinem Fall verschlechtern könne, da die Steuerbehörde automatisch dann den Fall zurückstufen würde.

Aber wenn es mit der Steuerreform erst eingeführt wurde, dann würde es vielleicht dadurch erklärt werden können, daß diese noch nicht allen vertraut ist ... na, ich werde im Zweifelsfall wohl einfach mal alles angeben und sehen was passiert ...


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Tina97
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17 Jahren  ago  

Hallo! Das Ganze gilt doch erst ab Steuerjahr 2008, also für die Steuerklärung, die man nächstes Jahr abgeben muß. Zumindest habe ich dies auf diversen Seiten (z.B. BDO, PWC) so verstanden. Bis dahin wird's hoffentlich etwas klarer sein.

Oder liege ich damit falsch ? Gruß


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Maacher
89 Messages

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17 Jahren  ago  

Ein bischen Klarheit kann ich nun bringen, es ist eigentlich ganz einfach: bei der Berechnung nach 157ter LIR gilt "Gesamtbetrag der Einkünfte der fünf vorerwähnten Einkunftsarten" - diese sind: - gewerbebetrieb - land- und forstw. - selbst. arbeit - nichtselbst. arbeit - pensionen/renten

Somit fallen also alle anderen, wie Mieteinkünfte, Kapitaleinkünfte usw. NICHT in die Berechnung zur Beantragung der Gleichstellung nach 157ter wie ich die Formulierung im Steuerformular verstehe.

Allerdings bleibt die andere Frage offen erweitert um das was Tina97 gerade schrieb, kurz formuliert: Muß man wirklich Miet/Kap-Einkünfte aus dem Ausland (konkret DE) in Lux nun mitangeben und wenn ja, ab wann, und gibt es hierzu Texte die man nachlesen kann? Hab gerade mal bei PWC und BDO gesucht aber leider nix gefunden, ausser viel Eigenmarketing.


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CaptainHook
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17 Jahren  ago  

Im Moment habe ich auch noch keine schriftliche oder 100% verlässliche Quelle gefunden, die zweifelsfrei nachweist, wie es ab 2008 gehandhabt wird. Meist wird mit nachvollziehbarer "Logik" argumentiert, wobei Logik und Steuer nicht immer ein glückliches Paar bilden. Sicher scheint mir, dass die neue Regelungen erst für das Steuerjahr 2008 gelten, uns wir im Moment noch keine Sorgen/Hoffnungen machen müssen und unsere offene Frage

"Müssen Miet- und Kapitaleinkünfte bei Beantragung der Gleichbehandlung in Lux. mit angegeben werden?"

bis nächstes Jahr geklärt ist. In 2 Wochen bin ich auf einem Steuerseminar. Vielleicht bin ich dann schlauer.

Gruss