Der Post von vor ein paar Tagen wurde leider nicht abschließend beantwortet.
Gibt es hierzu fundierte Aussage ?
Die ALEBA beschreibt in Ihrem Beispiel für die Erstellung der Steuererklärung den Eintrag zum Abzug der Zinsen unter der Rubrik "Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung". Laut ALEBA sind 1.500 € Schuldzinsen pro im Haushalt lebende Person absetzbar. In dem Post vor einigen Tagen wurde dies verneint und auf eine angebliche Senkung der Steuerprogression hingewiesen.
In meiner letztjährigen Steuererklährung habe ich versucht, die Schuldzinsen so gut es ging (das Formular gibt hier leider nichts eindeutiges her und auch den Ansatz der ALEBA verstehe ich ehrlich gesagt nicht) in die Erklährung "hineinzufriemeln". Leider habe ich hierüber noch keinen Bescheid erhalten.
Ein Kollege hat dies ebenfalls versucht, unter der Rubrik Konsumdarlehen, hier jedoch auf die Hausfinanzierung hingewiesen (wo soll man es schließlich bemerken...?) und dies nicht anerkannt bekommen.
Hat jemand ein Beispiel aus dem vergangenen Jahr, damals kam diese angebliche Möglichkeit zum ersten mal in die Broschüren zur Erstellung der Steuererklärung.
Merci !